Recht & Regulierung

Offshore: Projektierer haben teilweise Entschädigungsanspruch

Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt: Das Windenergie-auf-See-Gesetz ist zum Teil verfassungswidrig. Projektentwickler müssen für Investitionen, die im Rahmen der Gesetzesnovelle 2017 wertlos wurden, entschädigt werden.
20.08.2020

Die Offshore-Branche soll teilweise entschäedigt werden, wenn sie bereits in Projekte intvestiert hatte, die aufgrund der WindSeeG-Novelle 2017 beendet wurden.

Am 1. Januar 2017 wurde die Errichtung von Windparks in der  ausschließenden Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee neu geregelt, das machte vielen bereits geplanten und genehmigten Projekten den Gar aus. Auf den Kosten für Planung und Voruntersuchungen blieben die Entwickler vorerst sitzen. Ein Umstand, den die Branche so nicht hinnahm und klagte.

Ende Juni hat das Bundesverfassungsgericht dann entschieden, dass das Gesetz in Teilen verfassungswidrig ist. So müssen Vorhabenträger, die nach früherem Recht Projekte bereits begonnen hatten für den Verlust ihrer Projektrechte entschädigt werden,…

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