OLG erklärt Xgen bei Strom für unwirksam

Das letzte Richterwort dürfte bei der OLG-Entscheidung zum Xgen noch nicht gesprochen sein.
Bild: © Volker Witt/stock.adobe.com
Die Bundesnetzagentur muss den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) für Strom in der dritten Regulierungsperiode neu festlegen. Das hat laut Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden. Der GSP hat massiven Einfluss auf die Erlösobergrenzen und damit die Rentabilität von Energienetzen.
Das OLG habe in drei Musterverfahren der BBH-Prozesskostengemeinschaft und vier weiteren Beschwerdeverfahren die Festlegung der Bundesnetzagentur zum Xgen Strom für die dritte Regulierungsperiode (2019-23) aufgehoben, teilt die Kanzlei mit. „Das ist ein…
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