OLG Schleswig gibt grünes Licht für Rekommunalisierung
Die Konzessionsvergabe für den Betrieb von Strom- und Gasnetzen obliegt Städten und Gemeinden. Problematisch wird eine rechtswirksame Vergabe, wenn sich die ausschreibende Stadt selbst am Bietverfahren beteiligt. So geschehen in Bargteheide.
Durch die Neugründung eines Stadtwerks konnte die Stadt selbst am Konzessionsverfahren teilnehmen. Dieser Versuch der Rekommunalisierung der Versorgungsnetze ist zwar gesetzlich zulässig, sorgte aber für einen Rechtsstreit mit dem Netzbetreiber Schleswig-Holstein Netz (SH Netz). Ergebnis: Die Stadt hat vor dem Oberlandesgericht Schleswig (Az: 16 U 110/17 Kart) Recht bekommen und darf die Konzession an ihr eigenes Stadtwerk vergeben.
Rechtsklarheit für künftige Rechtsverfahren
Für Rechtsanwalt Wolf Templin von der auf Konzessionsverfahren spezialisierten Energierechts-Kanzlei Boos Hummel & Wegerich ist das Urteil ein zukunftsweisender Erfolg: „Das OLG Schleswig hat mit seinen Aussagen zur Neutralität der Vergabestelle, zur Bewertungsmethode und vor allem zum anzulegenden Prüfungsmaßstab für eine begrüßenswerte Rechtsklarheit gesorgt. Die Durchführung von Konzessionsverfahren wird damit rechtssicherer, bleibt aber eine rechtlich und wirtschaftlich komplexe Aufgabe.“
Letztlich hat das OLG Schleswig das Vorgehen der Stadt Bargteheide bei der Vergabe der Strom- und Gaskonzession an die Stadtwerke in allen Punkten abgesegnet und bestätigte damit die Entscheidung des Landgericht Kiels als Vorinstanz. Das OLG hat in seiner letztinstanzlichen Entscheidung lediglich bei einigen Bewertungen abweichende Wertungen vorgenommen, die aber nichts am Ergebnis ändern konnten. (ls)