Preiserhöhungen von Extra Energie waren unzulässig
Rückschlag für den Energieversorger Extra Energie GmbH: Alle Strom- und Gaskunden, die zwischen 2016 und heute von einer Preissteigerung betroffen waren, der sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben, können von dem Unternehmen Geld zurückfordern. Der Grund: Die Preiserhöhungen, die der Energieversorger in den laufenden Verträgen vorgenommen hat, waren unwirksam. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 19. April 2018 ist jetzt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig geworden, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Auch Preiserhöhungen im…
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