Recht & Regulierung

Preiserhöhungen von Extra Energie waren unzulässig

Kunden können nun vom Unternehmen Geld zurückfordern. Der BGH hat eine Beschwerde des Energieversorgers gegen ein Urteil des OLG Düsseldorf zurückgewiesen.
16.12.2019

Extra Energie hat keine wirksame Preiserhöhungsklausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendet.

Rückschlag für den Energieversorger Extra Energie GmbH: Alle Strom- und Gaskunden, die zwischen 2016 und heute von einer Preissteigerung betroffen waren, der sie nicht ausdrücklich zugestimmt haben, können von dem Unternehmen Geld zurückfordern.  Der Grund: Die Preiserhöhungen, die der Energieversorger in den laufenden Verträgen vorgenommen hat, waren unwirksam. Ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 19. April 2018 ist jetzt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig geworden, teilt die Verbraucherzentrale NRW mit. Auch Preiserhöhungen im…

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