Querverbund für Breitband öffnen
Niedersachsen will sich im Bundesrat dafür stark machen, dass die Errichtung und Verpachtung kommunaler Breitbandnetze an einen privaten Netzbetreiber sowie das Betreiben eines kommunalen Breitbandnetzes in den steuerlichen Querverbund einbezogen werden können. Dazu hat das Land einen entsprechenden Antrag für die Sitzung des Finanzausschusses an diesem Donnerstag gestellt.
Das Bundesfinanzministerium hatte 2009 mitgeteilt, dass Telekommunikationsbetriebe aus Sicht des Ministeriums keine Versorger sind. Damit wurde indirekt eine steuerliche Verrechnung von Breitband-Aktivitäten mit Gewinnen und Verlusten aus den klassischen Versorgungssparten ausgeschlossen.
Ausbau auch da, wo es sich nicht lohnt
Doch die Politik hat mittlerweile umgesteuert. Bund und Länder fordern den Netzausbau auch im ländlichen Raum – vor allem dort, wo sich der eigenwirtschaftliche Aufbau einer leistungsfähigen Breitband-Infrastruktur für einen privaten Investor nicht immer lohnt. Koordinieren und zahlen müssen das zunächst die Kommunen – auch wenn manche Bundesländer entsprechende Fördertöpfe bereitstellen.
„Durch die steuerliche Berücksichtigung von Verlusten aus der Errichtung und Verpachtung von Breitbandnetzen erhalten die Kommunen und Landkreise Rechtssicherheit und einen zusätzlichen Anreiz in kommunale Breitbandnetze zu investieren“, begründet der niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers die Initiative. (wa)