"Recht auf schnelles Internet" - Vorschläge sind da
Die Bundesnetzagentur hat erste Überlegungen und Gutachten zu den Mindestanforderungen an einen Internetzugang in einem Gutachten erstellt. Die Basis dafür bildet das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG), welches seit dem 1. Dezember neue Regeln zur Grundversorgung verankert. Die Anforderungen der Behörde sollen alle relevanten Online-Dienste ermöglichen, dazu gehören Teleheimarbeit und Videostreaming im "üblichen Umfang"."Die vorgeschlagenen Werte stellen nur eine erste Wegmarke dar, die jährlich zu überprüfen ist. Hierbei ist zu erwarten, dass die Entwicklung einen dynamischen Verlauf…
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