Recht & Regulierung

"Recht auf schnelles Internet" - Vorschläge sind da

Die Bundesnetzagentur hat die ersten Gutachten und Überlegungen zu einer Mindestgeschwindigkeit für die Internetgrundversorgung geäußert: Der Breko hält diese für angemessen.
23.12.2021

Jochen Homann, Chef der Bundesnetzagentur, hat den ersten Aufschlag zu der Grundversorgung des Internets bekannt gegeben.

Die Bundesnetzagentur hat erste Überlegungen und Gutachten zu den Mindestanforderungen an einen Internetzugang in einem Gutachten erstellt. Die Basis dafür bildet das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG), welches seit dem 1. Dezember neue Regeln zur Grundversorgung verankert. Die Anforderungen der Behörde sollen alle relevanten Online-Dienste ermöglichen, dazu gehören Teleheimarbeit und Videostreaming im "üblichen Umfang"."Die vorgeschlagenen Werte stellen nur eine erste Wegmarke dar, die jährlich zu überprüfen ist. Hierbei ist zu erwarten, dass die Entwicklung einen dynamischen Verlauf…

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