Recht & Regulierung

Redispatch vor der Richterbank

Das OLG Düsseldorf habe Zweifel an der Festlegung der Bundesnetzagentur geäußert, berichtet die Kanzlei Raue.
29.05.2020

Um das Stromnetz zu stabilisieren, müssen im Einzelfall auch mal Solar- oder Windanlagen abgeschaltet werden können.

Die Kanzlei Raue berichtet aus einer mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Rahmen einer Beschwerden von drei Kraftwerksbetreibern habe demnach der Kartellsenat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der neuen Redispatch-Festlegung der Bundesnetzagentur geäußert.

Geklagt hatten die Trianel Kraftwerksgesellschaften für das Gaskraftwerk in Hamm-Uentrop und das Steinkohlekraftwerk in Lünen sowie Uniper und Statkraft. Der Kartellsenat hatte laut Kanzlei schon Zweifel, ob die zuständige Beschlusskammer 8 der Bundesnetzagentur die Ermächtigungsgrundlage ermessensfehlerfrei…

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