Recht & Regulierung

Regelarbeitsmarkt: Bei weiterer Verzögerung droht Millionenstrafe

Die BNetzA verzichtet vorerst auf Vollstreckungsmaßnahmen. Falls die Inbetriebnahme aber nicht bis 2. November erfolgt, droht sie mit einem Zwangsgeld in Millionenhöhe.
16.03.2020

Schwankungen im Stromnetz werden durch die Regelleistung innerhalb von Sekunden, Minuten oder Viertelstunden ausgeglichen. Das Bild zeigt Leiterseilarbeiten im Höchstspannungsnetz des Übertragungsnetzbetreibers TransnetBW.

Die Übertragungsnetzbetreiber halten eine Inbetriebnahme des geplanten Regelarbeitsmarktes (RAM) erst am 2. November dieses Jahres für realistisch. Einen entsprechenden Änderungsantrag haben sie jetzt in die Konsultation gegeben. Begründet wird die Forderung mit einer zu kurzen Umsetzungsfrist, die Bundesnetzagentur (BNetzA) hatte den Starttermin für den RAM ursprünglich auf den 1. Juni festgesetzt. 

"Der Aufwand und die Komplexität der zahlreichen anzupassenden und neu zu entwickelnden Prozesse sind sehr umfangreich", schreiben die ÜNB auf der Internetseite Regelleistung.net. Da die…

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