Recht & Regulierung

Regionalplan Lausitz-Spreewald gekippt

Streit um Windanlagen: Das Oberverwaltungsgericht erklärt innerhalb eines Jahres den zweiten Regionalplan in Brandenburg für unwirksam.
23.05.2019

Regionalplanung und Windanlagen – oft kein harmonisches Verhältnis.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in der mündlichen Verhandlung eines Normenkontrollverfahrens gegen den Regionalplan Lausitz-Spreewald mitgeteilt, dass der Plan formell und materiell rechtswidrig und damit unwirksam ist. Das teilt die Anwaltskanzlei Maslaton mit. Damit ist nach dem Regionalplan "Havelland-Fläming 2020", der im Sommer 2018 juristisch gekippt wurde, ein weiterer Regionalplan in Brandenburg für unwirksam erklärt worden.

Für die Windbranche in Brandenburg ist dabei von besonderer Bedeutung, dass der Plan nicht nur formelle Mängel enthält, die gegebenenfalls heilbar wären, sondern gerade auch das materielle Planungskonzept rechtswidrig ist. Damit werde auf längere Sicht keine Regionalplanung Windkraftprojekten entgegengehalten werden können, heißt es bei der Kanzlei, die sich auf die Seite der Anlagenbauer stellt. Nun könne man nur hoffen, dass die Planer ihre immissionsschutzrechtlichen Anträge fertig haben und sie sofort einreichen, denn sonst verpuffe die Wirkung des OVG-Urteils.

Windkraft-Moratorium

Die Regionalpläne weisen Eignungsgebiete für Windkraftanlagen aus. Zielmarke des Bundeslandes ist, auf zwei Prozent der Fläche Windräder zu ermöglichen. Der Abstand zur Wohnbebauung muss dabei einen Kilometer betragen.

Ohne wirksame Regionalpläne unterliegt die Zulässigkeit von Windenergieanlagen nicht mehr der regionalplanerischen Steuerung. Um das wiederum zu verhindern, hatte der Landtag im April ein Moratorium beschlossen: Die Behörden bekamen ein landesplanerisches Untersagungsinstrument an die Hand, mit dem sie nicht nur im Einzelfall, sondern generell die Unzulässigkeit raumbedeutsamer Windenergieanlagen für einen Zeitraum von zwei Jahren aussprechen können. (wa)