Recht & Regulierung

Remseck soll Konzessionen neu ausschreiben

Landeskartellbehörde in Baden-Württemberg sieht "grobe Verstöße gegen elementare Wettbewerbsregeln".
22.02.2019

Umweltminister Franz Untersteller

Die Landeskartellbehörde für Energie und Wasser Baden-Württemberg (EKartB) hat die Stadt Remseck am Neckar förmlich verpflichtet, die Ausschreibung der Strom- und Gaskonzession aus den Jahren 2013 und 2014 zu wiederholen. Umweltminister Franz Untersteller nannte "grobe Verstöße gegen elementare Wettbewerbsregeln" als Grund – dies dürfe die staatliche Kartellaufsicht auch dann nicht ignorieren, wenn die Behörde erst nach einigen Jahren davon erfahre.

Laut Ministerium vergab die Stadt Remseck am Neckar 2013 die Stromkonzession an einen Zusammenschluss aus Stadtwerken Waiblingen und Stadtwerken Ludwigsburg-Kornwestheim. Es habe fünf Bewerber gegeben. Die beiden Stadtwerke setzten sich auch im darauffolgenden Jahr bei der Vergabe der Gaskonzession gegen zwei Mitbewerber durch.

Auf beiden Seiten aktiv

Weil die Netze 2017 immer noch von den Altkonzessionären EnBW Regional und Süwag Energie betrieben wurden, hatte dies nach Behördenangaben zur Folge, dass die Haushaltskunden teilweise höhere Netzentgelte bezahlen mussten. Ein Kartellverfahren folgte, in dem das Konzessionsverfahren im Detail geprüft wurde. Dabei sei die Kartellbehörde auf mehrere, zum Teil sehr schwerwiegende, Verfahrensfehler gestoßen. So habe sich die Stadt von einem Wirtschaftsberatungsunternehmen und einer Anwaltskanzlei beraten lassen, die miteinander kooperieren, gleichzeitig aber auch ein Mandat bei der späteren Gewinnerin der Konzession hatten.

Da im Verfahren zudem einzelne Berater persönlich auf beiden Seiten tätig waren, hat die EKartB nach eigenen Angaben eine Strafanzeige wegen des Verdachts des Parteiverrats bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen einen der beteiligten Rechtsanwälte gestellt. (wa)