Recht & Regulierung

Scheibenpachtmodelle: Landgericht Wuppertal bestätigt Eigenstromprivileg

Das Landgericht Wuppertal hat den räumlichen Zusammenhang zwischen Eigenerzeugung und -verbrauch bei einem Scheibenpachtmodell eines Kraftwerks der WSW Energie & Wasser auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet. Damit greift das Eigenstromprivileg.
28.06.2020

Wenn die WSW Energie & Wasser den Prozess verloren hätte, wären auf die Stadtwerke-Wuppertal-Tochter hohe Nachzahlungen für die EEG-Umlage zugekommen.

"Wir freuen uns über den Urteilsspruch, insbesondere darüber, dass das Gericht nun den räumlichen Zusammenhang auf das gesamte Stadtgebiet ausdehnte ", so Elmar Thyen gegenüber der ZfK. Bisher definierte der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 20. April 2004 den räumlichen Zusammenhang zwischen der Eigenerzeugung und dem Eigenverbrauch als Voraussetzung für das Eigenstromprivileg gemäß §37 Abs. 3 EEG (2012) bei Scheibenpachtmodellen auf einen Umkreis von 4,5 Kilometer.

Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal wies nun drei Klagen von Amprion gegen die WSW Energie & Wasser in einem…

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