Recht & Regulierung

Schlichtungsstelle verklagt Sparenergie und Bürgergas

Wenn Kunden die Schlichtungsstelle Energie anrufen, muss der angegriffene Versorger eine Fallpauschale zahlen - immer. So will es das Gesetz, so bestätigen es Gerichte. Dennoch zahlen die Vertriebe Sparenergie und Bürgergas nicht.
23.02.2018

Steuern, Abgaben und Umlagen machen über 50 Prozent der Stromkosten aus.

Die Schlichtungsstelle Energie hat die Vertriebe Sparenergie aus Dresden und Bürgerenergie aus dem hessischen Gründau vor dem Landgericht Berlin verklagt. Diese Versorger blieben Fallpauschalen für Schlichtungsverfahren schuldig, und eine Zahlungsbereitschaft sei "nicht erkennbar". So steht es in einer Pressemitteilung vom Freitag.

Bürgergas-Chef Tilmann Haar sieht gegenüber der ZfK die Pressemitteilung der Schlichtungsstelle als "geschäftlich motivierten Versuch, das Gericht im Vorfeld zu beeinflussen zu wollen". Er sehe dem Gerichtsverfahren "mit interessierter Gelassenheit" entgegen. Es gehe bei Bürgergas um rund 1500 Euro Fallpauschale aus einer "Handvoll" über drei Jahre verstreuter Fälle. Pro Fall beträgt das Entgelt der Schlichtungsstelle 100 bis 450 Euro. Früher hatte Haar der ZfK zudem geantwortet, er sehe schon nicht ein, die Entgelte zwischen 100 und 450 Euro für Verfahren zu entrichten, die er gewinne. Sparenergie (nicht zu verwechseln mit Fuxx-Die Sparenergie aus Hamburg) nahm bis jetzt nicht zu ZfK-Fragen Stellung.

"Einzelne entziehen sich, fast alle anderen halten sich dran"

So könnten allerdings alle anderen angegriffenen Strom- und Gasversorger auch argumentieren. Seit 2015 gehen immerhin jährlich 5000 Beschwerden bei der Schlichtungsstelle ein, und das sind immer noch "spürbar" weniger als vorher. Und Paragraf 111b Absatz 6 des Energiewirtschaftsgesetzes regelt eindeutig, dass, wenn überhaupt Entgelte erhoben werden, diese in jedem Fall der jeweilige Energievertrieb zu tragen hat. Dies wurde vom Oberlandesgericht Köln sowie von den Landgerichten Köln, Düsseldorf und eben Berlin bestätigt, und zwar sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach.

Schlichtungsstelle-Geschäftsführer Thomas Kunde kommentierte das Verhalten von Bürgergas und Sparenergie daher pointiert: "Es kann nicht sein, dass einzelne Unternehmen sich ihrer gesetzlichen Verpflichtung entziehen, während sich nahezu alle anderen an die Vorgaben halten."

Vertreter unterschiedlicher Interessen im Trägerverein

Die Schlichtungsstelle Energie e. V. ist gesetzlich zwischen die Beschwerden von Strom- und Erdgas-Endkunden bei ihrem Versorger und den ordentlichen Rechtsweg geschaltet. Sie soll den Verbrauchern eine im Vergleich zu Gerichten kostenlose und rasche Streitbeilegung ermöglichen. Dem Trägerverein gehören unter anderem Verbraucherschützer, aber auch die Anbieterverbände VKU und BDEW an. (geo)