Recht & Regulierung

Stadtwerke-Tochter darf Wohnungen bauen

Laut Verwaltungsgericht Stuttgart ist Bau und Verkauf von Eigentumswohnungen mit der Gemeindeordnung vereinbar.
15.07.2020

Darf ein Stadtwerke selbst Wohnungen bauen und verkaufen oder widerspricht das der Gemeindeordniung? Das Verwaltungsgericht Stuttgart gibt jedenfalls grünes Licht für die Kommunalen.

Die Stadt Ludwigsburg darf über ihr Tochterunternehmen Wohnungsbau Ludwigsburg (WBL) Eigentumswohnungen bauen und auch verkaufen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem Grundsatzurteil in erster Instanz entschieden, dass diese kommunale Bautätigkeit nicht gegen die Gemeindeordnung verstößt. Geklagt hatten private Bauträger, teilt die Kanzlei Menold Bezler mit, die die Stadt juristisch vertreten hat (Az. 7 K 7009/17).
 
Die baden-württembergische Gemeindeordnung erlaubt kommunale Aktivitäten außerhalb der Daseinsvorsorge nur, wenn der Zweck nicht ebenso gut und wirtschaftlich durch einen…

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