Recht & Regulierung

Stadtwerke Wedel gewinnen Rechtsstreit gegen Bundesnetzagentur

Der Bundesgerichtshof hat den Rechtsstreit um die Erlösobergrenze zwischen den Stadtwerken Wedel und der Netzagentur zugunsten des kommunalen Versorgers entschieden. Das könnte grundlegende Bedeutung haben.
26.01.2018

Der BGH hat den Rechtsstreit zwischen den Stadtwerken Wedel und der Netzagentur zugunsten des kommunalen Versorgers entschieden.

Wegen einer fehlerhaften Berechnung des Effizienzwertes des Gasnetzes muss die Bundesnetzagentur den Stadtwerken Wedel nunmehr einen neuen Erlösobergrenzenbescheid ausstellen (Aktenzeichen: EnVR 5/17). Gegenstand des Streits war die Erlösobergrenze, welche individuell die Höhe der Netzentgelte von Netzbetreibern festlegt. Gegen die Erlösobergrenze hatten die Stadtwerke geklagt. "Es fühlte sich an, wie der Kampf von David gegen Goliath", erklärte Adam Krüppel, Geschäftsführer der Stadtwerke Wedel, in einer Mitteilung.

"Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens liegt bei fast 28 000 Euro. Um diese Summe könnte sich insgesamt unsere Erlösobergrenze erhöhen", erklärte Agnes Fricke, Justiziarin der Stadtwerke Wedel, zu den Folgen des Beschlusses. Die Bonner Regulierungsbehörde müsse jetzt einen neuen Bescheid erstellen und dabei den neuen, höher angesetzten Effizienzwert beachten. Dieser Bescheid gilt für die zweite Regulierungsperiode, das heißt für die Jahre von 2013 bis 2017. Außerdem habe die Bundesnetzagentur die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin zu tragen.

BBH: Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist von grundlegender Bedeutung für die Energiewirtschaft

"Die Entscheidung des BGH ist von grundlegender Bedeutung für die Energiewirtschaft, denn sie bestätigt, dass Fehler zu Ungunsten der Netzbetreiber korrigiert werden müssen. Auch, wenn Bescheide bereits bestandskräftig sind", erklärte Rechtsanwalt und BBH-Partner Stefan Wollschläger, der die Stadtwerke Wedel vertreten hatte.

Ihren Ursprung hat die Auseinandersetzung im Jahr 2014. In einem Beschluss habe die Regulierungsbehörde den Effizienzwert zu niedrig angesetzt, wie sie selbst im Jahr 2015 eingeräumt habe, heißt es in der Mitteilung der Stadtwerke Wedel weiter. Da die Behörde diesen Fehler nicht habe korrigieren wollen, reichten die Stadtwerke Wedel Anfang 2016 eine Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Schleswig ein. Bereits am 1. Dezember 2016 habe das OLG Schleswig beschlossen, dass der Erlösobergrenzen-Bescheid aufgehoben werden und der Effizienzwert zugunsten der Stadtwerke Wedel nach oben korrigiert werden müsse. Der Regulierer habe das anders gesehen und im Januar 2017 Klage beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen die Stadtwerke und gegen den Beschluss des OLG Schleswig eingereicht.

BGH gesteht der Bundesnetzagentur keinen Ermessensspielraum zu

Wegen der besonderen Stellung der Behörde bei der Ermittlung des Effizienzwertes gestehe auch der Bundesgerichtshof der Bundesnetzagentur keinen Ermessensspielraum zu, so der Kommunalversorger. Werde ein Fehler erkannt, müsser er auch korrigiert werden. In der Vergangenheit sei die Behörde zu Korrekturen nur bereit gewesen, wenn diese noch nicht "bestandskräftig" waren. (hil)