Nach dem Paukenschlag
Nach der Entscheidung zur Arbeitszeiterfassungspflicht hat das Bundesarbeitsgericht auch die Begründung veröffentlicht. Was das für Unternehmen bedeutet, erläutern Nicole Elert und Manuel Klingenberg, Fachanwälte für Arbeitsrecht, in einem Gastbeitrag.
Am 13. September 2022 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) die wegweisende Entscheidung getroffen, dass in Deutschland eine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht.
Vorangegangen war die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019, dass die Mitgliedstaaten die Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein objektives, verlässliches und zugängliches Arbeitszeiterfassungssystem einzurichten.
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