Recht & Regulierung

Stromintensive klagen gegen EU-Kommission

Behörde hatte Netzentgelt-Befreiung als illegale Beihilfe klassifiziert – wohl zu Unrecht, meinen die Anwälte von BBH.
12.04.2019

Vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG als konform mit EU-Recht beurteilt – das hat Konsequenzen für einen anderen Fall, findet die energieintensive Industrie und mit ihr die Anwälte der Kanzlei Becker Büttner Held (BBH).

Die Richter des EuGH hatten dem EEG den Beihilfen-Charakter abgesprochen, weil keine staatlichen Mittel geflossen seien. Damit wiederum – so die Anwaltskanzei – könnten auch die Rückforderungen der Netzentgeltbefreiungen 2012/2013 von Seiten der EU-Kommission hinfällig sein. Für 35 stromintensive Unternehmen hat BBH deshalb eine Nichtigkeitsklage gegen die EU-Kommission vor dem EuG eingereicht.

Hohe Rückforderungen der EU-Behörde

Eine hohe sechs- bis siebenstellige Summe traf die betroffenen Unternehmen im Rahmen der Rückforderungsansprüche im letzten Jahr. Nach Ansicht der EU-Kommission waren in den Netzentgeltbefreiungen für die Jahre 2012 und 2013 staatliche Mittel involviert, was die Befreiungen in Teilen zu illegalen Beihilfen machen würde.

Wenn der EuGH in der Finanzierung der erneuerbaren Energien über die EEG-Umlage keine Beihilfe sieht, lässt sich diese Sicht auf die Netzentgelt-Thematik übertragen, sind die BBH-Rechtsanwälte Dr. Thies Christian Hartmann und Nadine Voß überzeugt. Denke man das EuGH-Urteil konsequent zu Ende, müsse das auch für die Netzentgeltbefreiungen gelten. (wa)