Recht & Regulierung

Trassenalternative nicht genug geprüft

Stadtwerke Hürth klagen beim Bundesverwaltungsgericht erfolgreich gegen Höchstspannungsleitung.
14.03.2018

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat auf Klagen von Anwohnern und der Stadtwerke Hürth den Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung im Bereich der Stadt Hürth für rechtswidrig erklärt.Im Verfahren ging es um den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln für die Errichtung und den Betrieb der Höchstspannungsfreileitung Rommerskirchen - Sechtem. Demnachj sollte die neue Leitung mit rund 80 m hohen Masten den Siedlungsbereich Hürth parallel zu einer fortbestehenden Leitung zwischen den Stadtteilen Efferen und Hermülheim queren. Dies würde mehrere Grundstücke der Stadtwerke betreffen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun entschieden, dass die Bezirksregierung Köln nicht ausreichend ermittelt habe, welche Belange für eine Umgehung der Ortslage von Hürth entlang dem Industriepark Knapsack sprechen. Daher sei der Planfeststellungsbeschluss im Abschnitt zwischen Frechen und Brühl rechtswidrig und nicht vollziehbar.

Die Bezirksregierung kann nun eine erneute Abwägungsentscheidung treffen. Eine weitere Klage von Gewerbetreibenden im Bereich Pulheim-Brau­weiler blieb dagegen erfolglos. (wa)