Recht & Regulierung

Üstra will Vetternwirtschaft verhindern

Nach Verstößen bei einer Auftragsvergabe soll es neue Regeln geben.
05.02.2018

Mit einem Bündel von Maßnahmen reagiert der Vorstand der Üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe auf jüngste Fehler bei der Vergabe eines Werbeauftrags. Interne Prozesse bei der Beschaffung sollen verbessert, die Compliance-Regeln verschärft und die Rolle der internen Revision gestärkt werden. „Damit wollen wir schnellstmöglich die zu Recht angemahnten Missstände beseitigen“, erklärte der Üstra-Vorstandsvorsitzende Volkhardt Klöppner. Neben der Sachaufklärung sei das wichtigste Ziel, eine Wiederholung nicht mehr zuzulassen.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt, weil der Auftrag für eine rund 100 000 Euro teure Werbekampagne der Üstra an einen früheren Aufsichtsrat sowie den Ehepartner eines derzeitigen Aufsichtsrats gegangen war. Laut dem Verkehrsunternehmen belegt eine Untersuchung durch die interne Revision aber nicht die Vermutung, dass sich einzelne Personen durch die Auftragsvergaben bereichert hätten oder dass der Üstra ein Schaden entstanden sei.

Unterstützung eines früheren Vorstands habe gefehlt

Aus den beim Vergabeverfahren festgestellten Fehlern lasse sich ableiten, dass das Compliance Management System des Unternehmens nicht ausreichend war. Die Interne Revision der Üstra „besaß nicht die notwendige Unterstützung durch den ehemaligen Vorstand“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Aufsichtsrat und dem (derzeitigen) Vorstand.

Künftig abgeschafft wird die Möglichkeit sogenannter „Notfallbestellungen“, die in der Vergangenheit regelmäßig zu Aktionen am Regelprozess vorbeigeführt habe. Außerdem wird ein neues Vergabe-Monitoring geschaffen. Geprüft werde, ob bei nicht rechtskonformen Auftragsvergaben der Vergangenheit Schäden für das Unternehmen entstanden sind und ob es in diesen Fällen Aussicht auf Schadenersatz gibt. Eingeführt wird schließlich eine Anzeigepflicht von Aufträgen an Angehörige von Aufsichtsräten und ehemalige Aufsichtsräte. (wa)