Recht & Regulierung

Urteil zu Nahwärmenetz: Klimaschutz geht nicht über Recht am Eigentum

Grundstückseigentümer können nicht verpflichtet werden, ihre Häuser an ein kommunales Nahwärmenetz anzuschließen. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen jetzt geurteilt. Die Stadt will nun Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz einlegen.
09.12.2019

Das VG Göttingen urteilt: Grundstückseigentümer müssen nicht hinnehmen, dass sie aus Klimaschutzgründen gezwungen werden, kommunale Nahwärmenetze zu nutzen.

Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einem Grundstückseigentümer Recht gegeben, der dagegen geklagt hatte, dass er seine Liegenschaften an ein von der Stadt Göttingen betriebenes Nahwärmenetz anschließen muss. Diese Pflicht hatte der Rat der niedersächsischen Universitätsstadt den Grundstückseignern im Baugebiet "Südlich Deneweg“ in Hetjershausen auferlegt. Die Begründung war, dies geschehe "im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes". Die von den Stadtwerken Göttingen betriebene Nahwärme-Anlage wird mit einem Hackschnitzelkessel betrieben.

Zwei Wohnungseigentümer hatten einen Antrag auf…

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