Urteil zu Nahwärmenetz: Klimaschutz geht nicht über Recht am Eigentum
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat einem Grundstückseigentümer Recht gegeben, der dagegen geklagt hatte, dass er seine Liegenschaften an ein von der Stadt Göttingen betriebenes Nahwärmenetz anschließen muss. Diese Pflicht hatte der Rat der niedersächsischen Universitätsstadt den Grundstückseignern im Baugebiet "Südlich Deneweg“ in Hetjershausen auferlegt. Die Begründung war, dies geschehe "im Interesse des Umwelt- und Klimaschutzes". Die von den Stadtwerken Göttingen betriebene Nahwärme-Anlage wird mit einem Hackschnitzelkessel betrieben.
Zwei Wohnungseigentümer hatten einen Antrag auf…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In