Verbraucherschützer verlieren gegen Sonnen
Wie viel Restkapazität muss der Hersteller einer Hausbatterie für wann garantieren? Sonnen garantiere von Anfang an zu wenig, meinte die Verbraucherzentrale. Ein Gericht sah's anders – in einem Grundsatzurteil zu Smart-Grid-fähigen Geräten.
Das Landgericht München hat am Donnerstag ein Grundsatzurteil im technischen und juristischen Neuland der Smart-Grid-fähigen Geräte für Privatverbraucher gefällt. Nach weitgehend gleichlautenden Darstellungen der Prozessgegner Sonnen GmbH und Verbraucherzentrale (VZ) NRW wies das Gericht eine Klage der Verbraucherschützer in allen zwölf Punkten ab:
- Es hielt vor allem die Klausel von Sonnen, dass erst bei oder unter 80 Prozent der ausgelegten Speicherkapazität seiner Heimbatterie die Garantie eintritt, für rechtskonform.
- Ebenso darf Sonnen seine Garantie über zehn Jahre oder 10.000 Ladezyklen…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In