Recht & Regulierung

Verbraucherschützer verlieren gegen Sonnen

Wie viel Restkapazität muss der Hersteller einer Hausbatterie für wann garantieren? Sonnen garantiere von Anfang an zu wenig, meinte die Verbraucherzentrale. Ein Gericht sah's anders – in einem Grundsatzurteil zu Smart-Grid-fähigen Geräten.
18.07.2019

Ein Stromspeicher Typ "Sonnenbatterie" des Allgäuer Herstellers Sonnen.

Das Landgericht München hat am Donnerstag ein Grundsatzurteil im technischen und juristischen Neuland der Smart-Grid-fähigen Geräte für Privatverbraucher gefällt. Nach weitgehend gleichlautenden Darstellungen der Prozessgegner Sonnen GmbH und Verbraucherzentrale (VZ) NRW wies das Gericht eine Klage der Verbraucherschützer in allen zwölf Punkten ab:

  • Es hielt vor allem die Klausel von Sonnen, dass erst bei oder unter 80 Prozent der ausgelegten Speicherkapazität seiner Heimbatterie die Garantie eintritt, für rechtskonform.
  • Ebenso darf Sonnen seine Garantie über zehn Jahre oder 10.000 Ladezyklen…

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