Verbraucherschützer verlieren gegen Sonnen
Wie viel Restkapazität muss der Hersteller einer Hausbatterie für wann garantieren? Sonnen garantiere von Anfang an zu wenig, meinte die Verbraucherzentrale. Ein Gericht sah's anders – in einem Grundsatzurteil zu Smart-Grid-fähigen Geräten.
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Ein Stromspeicher Typ "Sonnenbatterie" des Allgäuer Herstellers Sonnen.
Bild: © Sonnen GmbH
Das Landgericht München hat am Donnerstag ein Grundsatzurteil im technischen und juristischen Neuland der Smart-Grid-fähigen Geräte für Privatverbraucher gefällt. Nach weitgehend gleichlautenden Darstellungen der Prozessgegner Sonnen GmbH und Verbraucherzentrale (VZ) NRW wies das Gericht eine Klage der Verbraucherschützer in allen zwölf Punkten ab:
- Es hielt vor allem die Klausel von Sonnen, dass erst bei oder unter 80 Prozent der ausgelegten Speicherkapazität seiner Heimbatterie die Garantie eintritt, für rechtskonform.
- Ebenso darf Sonnen seine Garantie über zehn Jahre oder 10.000 Ladezyklen…
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