Recht & Regulierung

Verfahren um Krümmel-Reststrommenge geht weiter

Die mit Spannung erwartete Entscheidung fällt aus. Das Hamburger Landgericht will das Verfahren doch noch weiterführen.
29.08.2019

Der Streit zwischen Preussen Elektra und Vattenfall um die Reststrommenge des KKW Krümmel vor dem Hamburger Landgericht geht weiter.

Der Streit der Eon-Tochter Preussen Elektra und Vattenfall um die Reststrommenge des 2011 stillgelegten Atomkraftwerks Krümmel vor dem Hamburger Landgericht geht weiter. Statt der angekündigten Entscheidung verkündete der Vorsitzende Richter der Zivilkammer, Claus-Hinrich Hartmann, am Donnerstag die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung.

Der Beschluss sei vor dem Hintergrund eines zwischenzeitlich in einem Eilverfahren von den Konzernen erzielten Vergleichs gefallen. Preussen Elektra hatte in der Klage die unentgeltliche Übertragung von 44.000 Gigawattstunden im Wert von rund 415 Mio. Euro aus dem gemeinsam betriebenen AKW Krümmel im schleswig-holsteinischen Geesthacht auf das Kernkraftwerk Grohnde in Niedersachsen gefordert.

Zugestandene Reststrommenge ist fast aufgebraucht

Bei der Reststrommenge handelt es sich um die Menge Strom, die in Krümmel hätte produziert werden können, wäre die Betriebserlaubnis nicht im August 2011 durch den beschleunigten Atomausstieg nach dem Reaktorunfall im japanischen Fukushima erloschen. 88.000 Gigawattstunden hätten noch produziert werden dürfen, Preussen Elektra fordert die Hälfte.

Grohnde hat zwar noch eine Restlaufzeit bis Ende 2021, aber die dem Kraftwerk vom Gesetzgeber zugestandene Reststrommenge ist fast aufgebraucht. Bei dem Vergleich im Juni hatte Vattenfall zugestimmt, dass die Krümmel-Betreibergesellschaft zunächst 10.000 Gigawattstunden Reststrom für 278 Mio. Euro an Grohnde überträgt, damit der Weiterbetrieb gewährleistet bleibt. Eine mögliche Rückzahlung des Kaufpreises wurde vom Ausgang des Hauptsacheverfahren abhängig gemacht.

Parteien sollen Vergleichsverhandlungen aufnehmen

Durch die Übertragung der 10.000 Gigawattstunden habe sich zum einen die Grundlage der ursprünglichen Forderung geändert, sagte Hartmann. Zum anderen habe Preussen Elektra zusätzlich kartellrechtliche Fragen aufgeworfen, die in dem Verfahren bislang nicht behandelt worden seien. Würde die Kammer jetzt entscheiden, könnten diese Aspekte erst in einer Berufungsverhandlung geklärt werden. Damit würde den Parteien eine erste Instanz in kartellrechtlichen Fragen verloren gehen. Der Richter regte an, dass die Parteien auch im Hauptsacheverfahren Vergleichsverhandlungen aufnehmen. Er gab ihnen zwei Wochen Zeit, sich entsprechend zu äußern.

Vattenfall hatte sich gegen die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ausgesprochen. Der schwedische Staatskonzern hat in Deutschland kein Kernkraftwerk mehr am Netz, auf das er die Reststrommengen seiner 2011 nach der Fukushima-Katastrophe abgeschalteten Meiler in Krümmel und Brunsbüttel übertragen könnte.

Vattenfall sieht Karlsruher Entscheidung nicht umgesetzt

2016 hatte das Bundesverfassungsgericht Vattenfall einen Anspruch auf Entschädigung durch die Bundesregierung zugesprochen. Voraussetzung dafür ist jedoch laut Atomgesetz, dass sich Betreiber zuvor "ernsthaft" um eine Übertragung der Strommengen "zu angemessenen Bedingungen" auf andere Kraftwerke bemüht haben.

In dieser Regelung sieht Vattenfall die Karlsruher Entscheidung nach wie vor nicht umgesetzt. Eine Klage des Konzerns gegen die dauerhafte Stilllegung seiner Meiler läuft seit 2012 beim internationalen Schiedsgericht der Weltbank (ICSID) in Washington. Darin fordert Vattenfall von der Bundesregierung 4,4 Mrd. Euro – plus Zinsen. (dpa/hil)