Verstöße gegen Bilanzkreistreue: BNetzA mahnt Unternehmen ab
![](/fileadmin/_processed_/d/a/csm_hauptgebaeude-bonn_c_bundesnetzagentur_bb7079cde0.jpg 320w, /fileadmin/_processed_/d/a/csm_hauptgebaeude-bonn_c_bundesnetzagentur_821084ab8f.jpg 480w, /fileadmin/_processed_/d/a/csm_hauptgebaeude-bonn_c_bundesnetzagentur_07b1db17b9.jpg 640w, /fileadmin/_processed_/d/a/csm_hauptgebaeude-bonn_c_bundesnetzagentur_7398091a84.jpg 784w, /fileadmin/_processed_/d/a/csm_hauptgebaeude-bonn_c_bundesnetzagentur_f1fab3c02d.jpg 912w, /fileadmin/_processed_/d/a/csm_hauptgebaeude-bonn_c_bundesnetzagentur_91fcc2af0e.jpg 1024w, /fileadmin/_processed_/d/a/csm_hauptgebaeude-bonn_c_bundesnetzagentur_80d30f1ade.jpg 1440w)
Das Verwaltungsgebäude der Bundesnetzagentur in Bonn
Die Bundesnetzagentur hat Energie Vertrieb Deutschland und Optimax Energy abgemahnt. Die Aufsichtsbehörde hat laut Pressemitteilung festgestellt, dass die beiden Unternehmen gegen die vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom verstoßen haben. Konkret sollen die beiden Energiehandelsunternehmen als Bilanzkreisverantwortliche gegen ihre Pflicht zum ordnungsgemäßen Ausgleich der gehandelten Strommengen in den Bilanzkreisen verstoßen haben.
Als unzulässiges Verhalten wertet die Bundesnetzagentur insbesondere eine Erzeugungsprognose von Energiemengen, die dem…
Weiterlesen mit ZFK Plus
Lesen Sie diesen und viele weitere Artikel auf zfk.de in voller Länge.
Mit einem ZfK+-Zugang profitieren Sie von exklusiven Berichten, Hintergründen und Interviews rund um die kommunale Wirtschaft.
Jetzt freischalten
Sie sind bereits Abonnent? Zum Log-In