Viele Stadtwerke verzeichnen ein Zigfaches des üblichen Anrufvolumens im Kundenservice und auf den Hotlines.

Viele Stadtwerke verzeichnen ein Zigfaches des üblichen Anrufvolumens im Kundenservice und auf den Hotlines.

Bild: © Opolja/Adobestock

Unerlaubte Werbeanrufe für Energielieferverträge gab es in 2022 besonders häufig. Sie machen einen großen Anteil von den der Bundesnetzagentur registrierten Beschwerden aus. Verbraucher und Verbraucherinnen meldeten demnach im vergangenen Jahr rund 65.000 Werbeanrufe aus allen Branchen. Dabei gab es einen deutlichen Rückgang um knapp 19 Prozent gegenüber 2021, das führt die Behörde auf die neue Transparenzpflicht und die mit ihr verbundenen Bußgelder zurück.

„Unsere Arbeit trägt Früchte. Im Jahr 2022 erreichten uns weniger Beschwerden als im Vorjahr, aber die Zahl ist immer noch viel zu hoch“ , sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die aktuellen Beschwerdezahlen sind noch nicht unter dem Level von 2020 (63.000).

Bußgelder bis 50.000 Euro

Die neue Transparenzpflicht gilt seit Oktober 2021 und ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge. Die damit neu ausgestaltete Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung von Telefon-Werbeeinwilligungen soll vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr detaillierte Auslegungshinweise konsultiert und veröffentlicht, um den werbetreibenden Unternehmen die konkrete Umsetzung der Regelung zu erleichtern. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können künftig mit einem gesonderten Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Anrufer geben vor, Versorger zu sein

Die Werbung für Energielieferverträge erfolgte oft unter dem Deckmantel eines angeblichen Preisvergleichs. Häufig gaben sich die Anrufenden dabei fälschlich als der aktuelle Energieversorger aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen.

Auch Werbung für Finanz- und Versicherungsprodukte, aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele seien Beschwerdethemen, so die Bundesnetzagentur.

Hohe Bußgelder verhängt

Die Bundesnetzagentur bündelte die Ermittlungsschwerpunkte in neun Großverfahren. So setzte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1,15 Mio. Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen fest.

Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung veröffentlicht. (pfa)

Lesen Sie weiter mit Ihrem ZFK-Abonnement

Erhalten Sie uneingeschränkten Zugang zu allen Inhalten der ZFK!

✓ Vollzugriff auf alle ZFK-Artikel und das digitale ePaper
✓ Exklusive Analysen, Hintergründe und Interviews aus der Branche
✓ Tägliche Branchen-Briefings mit den wichtigsten Entwicklungen

Ihr Abonnement auswählen

Haben Sie Fehler entdeckt? Wollen Sie uns Ihre Meinung mitteilen? Dann kontaktieren Sie unsere Redaktion gerne unter redaktion@zfk.de.

Home
E-Paper