Viele Beschwerden zu unerlaubter Telefonwerbung aus der Energiebranche

Am Telefon überrascht: Die Verbraucherzentralen sehen den Anbieterwechsel über das Telerfon kritisch.
Bild: © Opolja/Adobestock
Unerlaubte Werbeanrufe für Energielieferverträge gab es in 2022 besonders häufig. Sie machen einen großen Anteil von den der Bundesnetzagentur registrierten Beschwerden aus. Verbraucher und Verbraucherinnen meldeten demnach im vergangenen Jahr rund 65.000 Werbeanrufe aus allen Branchen. Dabei gab es einen deutlichen Rückgang um knapp 19 Prozent gegenüber 2021, das führt die Behörde auf die neue Transparenzpflicht und die mit ihr verbundenen Bußgelder zurück.
„Unsere Arbeit trägt Früchte. Im Jahr 2022 erreichten uns weniger Beschwerden als im Vorjahr, aber die Zahl ist immer noch viel zu hoch“ , sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Die aktuellen Beschwerdezahlen sind noch nicht unter dem Level von 2020 (63.000).
Bußgelder bis 50.000 Euro
Die neue Transparenzpflicht gilt seit Oktober 2021 und ist Teil des Gesetzes für faire Verbraucherverträge. Die damit neu ausgestaltete Pflicht zur Dokumentation und Aufbewahrung von Telefon-Werbeeinwilligungen soll vor unerlaubter Telefonwerbung schützen. Die Bundesnetzagentur hat im vergangenen Jahr detaillierte Auslegungshinweise konsultiert und veröffentlicht, um den werbetreibenden Unternehmen die konkrete Umsetzung der Regelung zu erleichtern. Verstöße gegen die Dokumentationspflicht können künftig mit einem gesonderten Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Anrufer geben vor, Versorger zu sein
Die Werbung für Energielieferverträge erfolgte oft unter dem Deckmantel eines angeblichen Preisvergleichs. Häufig gaben sich die Anrufenden dabei fälschlich als der aktuelle Energieversorger aus, um das Vertrauen der Betroffenen zu gewinnen.
Auch Werbung für Finanz- und Versicherungsprodukte, aggressiv beworbene Zeitschriftenabonnements sowie Gewinnspiele seien Beschwerdethemen, so die Bundesnetzagentur.
Hohe Bußgelder verhängt
Die Bundesnetzagentur bündelte die Ermittlungsschwerpunkte in neun Großverfahren. So setzte die Bundesnetzagentur im vergangenen Jahr Bußgelder in einer Gesamthöhe von 1,15 Mio. Euro wegen unerlaubter Telefonwerbung und Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen fest.
Alle mit der Verhängung einer Geldbuße abgeschlossenen Verfahren werden unter www.bundesnetzagentur.de/massnahmen-telefonwerbung veröffentlicht. (pfa)