Recht & Regulierung

VKU begrüßt Freiflächensolaranlagen-Verordnung

VKU-Landeschef Schodlok sieht die Zuschlagsgrenze jedoch weiterhin als zu niedrig an, um Hessen konkurrenzfähig zu machen. Stattdessen schlägt er eine Alternative vor.
03.12.2018

Nicht in allen Bundesländern sind gleich viele wettbewerbsfähige Flächen für den Solarausbau verfügbar.

Am Freitag (30. November) hat das Land Hessen die sogenannte Freiflächensolaranlagen-Verordnung in Kraft gesetzt. Sie regelt, dass solche Anlagen künftig auch dort möglich sind, wo schlechte Bodenqualität die Landwirtschaft erschwert. Bislang waren solche Anlagen nur auf Konversionsflächen sowie entlang von Autobahnen und Schienenstrecken zulässig. „Dies eröffnet die Chance, mehr solcher Anlagen nach Hessen zu holen“, sagte Wirtschafts- und Energieminister Tarek Al-Wazir.  

Die Bundesnetzagentur schreibt seit 2015 jedes Jahr Freiflächen-Photovoltaik im Umfang von bis zu 600 MW aus. Hessische Projekte sind jedoch kaum zum Zuge gekommen. Als Grund nannte der Minister die bisherigen engen Flächenbeschränkungen. Seit 2017 haben die einzelnen Länder das Recht, diese Flächen selbst festzulegen. „Die erfolgreichen Photovoltaik-Länder Bayern und Baden-Württemberg haben diese Öffnungsklausel bereits genutzt“, erläuterte Al-Wazir. 

Zuschlagsgrenze zu niedrig

Der Vorsitzende der Landesgruppe Hessen des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), Ralf Schodlok, begrüßt die Verordnung. Allerdings sei die vorgesehene Beschränkung der Gebote auf 35 MW pro Kalenderjahr zu niedrig, um die  Konkurrenzfähigkeit hessischer Freiflächenprojekte zu erhöhen. "Wir hätten uns daher gewünscht, dass die Landesregierung die Zuschlagsgrenze auf mindestens 60 MW pro Jahr festlegt", führt Schodlock weiter aus.

Durch diese Zuschlagsgrenze wären die Chancen, erfolgreich an Ausschreibungen teilzunehmen, für hessische Projekte deutlich verbessert worden, da sie bei den Ausschreibungen mit den übrigen Bundesländern im Wettbewerb stehen. "Wird eine zu geringe Zuschlagsgrenze gewählt, besteht entsprechender Druck, gleich an der ersten Ausschreibungsrunde eines Jahres teilzunehmen, um bei nachfolgenden Ausschreibungen nicht die Zuschlagsgrenze zu überschreiten. Die Gefahr, dass sich Ausbau-Projekte verzögern, steigt damit", beschreibt der Vorsitzende der VKU-Landesgruppe Hessen die Problematik.

Flächenverfügbarkeit ist zentraler Faktor

Die Flächenverfügbarkeit ist ein zentraler Faktor für die erfolgreiche Teilnahme hessischer Freiflächenprojekte an den Ausschreibungen. Angesichts der starken Konkurrenz durch große Konversionsflächen in Nord- und Ostdeutschland müsste die Wettbewerbsfähigkeit von Projekten in Hessen durch eine Ausweitung der Flächenkulisse gestärkt werden. Auch der EEG-Erfahrungsbericht von Juni 2018 konnte feststellen, dass die unterschiedliche Flächenverfügbarkeit ein Hauptgrund für die regional unausgewogene Verteilung der Zuschläge ist. (hol)