Recht & Regulierung

VKU zur EDL-G-Novelle

Die Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen (EDL-G) und andere Energieeffizienzmaßnahmen ist abgeschlossen. Der Bundestag beschloss die energiewirtschaftlichen Regelungen am Freitag.
28.06.2019

Die Förderung von KWK-Anlagen wurde durch die Novelle des Energiedienstleistungsgesetzes angepasst.

Zu den Neuerungen des Gesetzes gehört, dass die bisher in KWKG und EEG enthaltenen beihilferechtlichen Genehmigungsvorbehalte gestrichen werden sollen. Das betrifft konkret die Änderung der Förderung von KWK-Bestandsanlagen, die Verlängerung des KWKG bis 2025, die Innovationsausschreibungen sowie die Netz- und Kapazitätsreserve. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH). Mit der Streichung des Vorbehalts vertritt der Gesetzgeber die Auffassung, dass die genannten Regelungen keine Beihilfen darstellen.

Der VKU begrüßt die Gesetzesänderung: "Das schafft sowohl für die Betreiber von Bestandsanlagen als auch für neue KWK-Projekte mehr Sicherheit. Allerdings ist die Gesetzesänderung nur die halbe Miete. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstmöglich mit der EU-Kommission Gespräche führen, um unterschiedliche Rechtsauffassungen in Einklang miteinander zu bringen. Nur wenn ein langwieriger Rechtsstreit vor dem EuGH vermieden wird, erhält die Branche die notwendige Investitionssicherheit für neue KWK-Anlagen", erklärt VKU-Hauptgeschäftsführerin Katherina Reiche.

Weiterentwicklung der Regelungen zu Energieaudits

Weitere Bestandteile der Novelle sind Regelungen zur Weiterentwicklung von Energieaudits. Ein Großteil der Unternehmen muss Energieaudits zur Bestimmung des eigenen Energieverbrauchs sowie zur Ableitung von Effizienzmaßnahmen durchführen. Als Dienstleistung bieten viele Stadtwerke den Unternehmen die Durchführung der Audits an.

Katherina Reiche dazu: "Die Gesetzesänderung sorgt für mehr Klarheit und Vereinfachung bei den Energieaudits. Das ist eine Grundvorrausetzung, um zügig Verbesserungsmaßnahmen in den Unternehmen identifizieren zu können. Gut ist auch: Der Qualität der Audits wird nun eine höhere Bedeutung zugemessen." Aus Kosten-Nutzen-Erwägungen hält der VKU die Befreiung der Unternehmen, die einen jährlichen Energieverbrauch von 500.000 kWh oder weniger haben, von der Energieaudit-Pflicht für sinnvoll.

Rücknahme der PtX-Regelung aus dem Nabeg 2.0

Außerdem wird die Änderung des Paragraphen 118 Abs. 6 im EnWG zurückgenommen. Diese hätte dazu geführt, dass Power-to-X-Anlagen mit Netzentgelten belastet worden wären. Dies bezeichnen der VKU und dessen Hauptgeschäftsführerin Reiche als dringend notwendig, um die Sektorenkopplung voranzutreiben. (pm)