Recht & Regulierung

Voxenergie muss höhere Preise früher ankündigen

Der Discounter Voxenergie hat bei einer Preiserhöhung "dreist" gehandelt, so die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Aber eine Unterlassungserklärung wollte er nicht abgeben. Also traf man sich vor Gericht.
31.07.2018

Der Energie- und Telekommunikations-Discounter Voxenergie darf Preiserhöhungen nicht mehr nur zwei Wochen vorher ankündigen, muss den Kunden auf sein Sonderkündigungsrecht hinweisen und darf ihn bei dessen Gebrauch nicht einfach weiterversorgen. Das ist der grobe Inhalt eines Anerkenntnisurteils des Landgerichts Berlin, über das der Marktwächter Energie Niedersachsen Mitte Juli berichtete.

Anerkenntnisurteil heißt: Es ist rechtskräftig, weil Voxenergie die Klage in allen Punkten anerkannt hat. Der Marktwächter ist eine Einrichtung der Verbraucherzentrale (VZ) Niedersachsen. Diese hatte den…

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