Dezentrale und CO2-freie Produktion von Wasserstoff - das ist das Ziel der Wintershall Dea-Tochter Technology Ventures.

Dezentrale und CO2-freie Produktion von Wasserstoff - das ist das Ziel der Wintershall Dea-Tochter Technology Ventures.

Bild: © Wintershall Dea

Die Verbändeanhörung zum Entwurf einer Wasserstoff-Netzentgeltverordnung hat begonnen. Bis zum 10. September stellt das Bundeswirtschaftsministerium das Papier zur Konsultation. Inhaltlich geht es um die in der Vergangenheit kontrovers diskutierte Frage, wie die Kosten für freiwillig regulierte Wasserstoffnetzbetreiber – Stichwort: Opt-in-Regelung - gestaltet werden sollen. Gegenstand sollen sowohl neue Wasserstoffnetze sein als auch Erdgasinfrastruktur, die für den Transport von Wasserstoff ertüchtigt wird.

Mit dem nun vorliegenden Entwurf will die Bundesregierung nach eigenem Bekunden einen regulatorischen Rahmen schaffen, der Unternehmen, die jetzt erheblich in Aufbau und Betrieb der Wasserstoffnetze investieren, verlässliche Rahmenbedingungen bietet. Zudem wolle man Besonderheiten der Wasserstoffnetze angemessen berücksichtigen.

Noch vor der Bundestagswahl ins Kabinett

Die Verordnung regelt schwerpunktmäßig, wie die Netzkosten zu ermitteln sind. Sie sieht dabei für die Startphase, anders als in den anderen Netzsektoren, wasserstoffspezifische Regelungen (z.B. Abschreibungsdauern) vor und bestimmt zudem, wie mit Fördermitteln für den Wasserstoff-Markthochlauf im Rahmen der Regulierung umzugehen ist. Nach dem Wille des Bundeswirtschaftsministeriums soll die Verordnung am 22. September im Kabinett beschlossen werden.

Bereits jetzt hat sich die Initiative Erdgasspeicher (INES) mit einer ersten Bewertung zu Wort gemeldet. Aus Sicht der INES sollte die Verordnung sicherstellen, dass Kosten in einem Umfang definiert werden, die sich auch im Wettbewerb einstellen würden, heißt es in einer Mitteilung für die Presse.

INES: Einsatz von Fördermitteln beachten

Aus Sicht von Sebastian Bleschke, dem Geschäftsführer der Initiative,ist zum Beispiel eine technisch orientierte Auslegung der Netznutzungsdauern wichtig. Der Knackpunkt werde aber in der Bestimmung des zulässigen Gewinns von Wasserstoffnetzbetreibern liegen. Gerade der geplante Einsatz von Fördermitteln sei in den Regelungen zu beachten. Es müsse sichergestellt werden, dass Investitionen auf Basis von Fördermitteln nicht zu einer Verzinsung führen.

„Die aktuell im politischen Berlin diskutierte Eigenkapitalrendite von 9 Prozent erscheint zwar auf den ersten Blick recht hoch. Für einen Übergangszeitraum mit der Länge einer üblichen Regulierungsperiode von 5 Jahren bis 2026 wäre die Verzinsung allerdings aus unserer Sicht akzeptabel“, führt Bleschke aus. Viel wichtiger sei, dass im Anschluss die Bundesnetzagentur als unabhängige Regulierungsbehörde eine Kalkulation vornimmt und den Zins politisch unabhängig festlegt, so der Geschäftsführer weiter. (amo)

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