Recht & Regulierung

Wasserstoff: Streitpunkt begrenzte Volllaststunden

Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss lief für die einen zufriedenstellend: Aber der Aspekt der Begrenzung der EEG-entlastungsfähigen Benutzungsstunden von Elektrolyseanlagen bleibt strittig.
08.06.2021

Die Begrenzung der EEG-entlastungsfähigen Benutzungsstunden von Elektrolyseanlagen wird weiterhin heiß diskutiert.

Wie sollen Wasserstoffnetze reguliert werden? Die Frage danach beschäftigte den Energieausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung. VKU-Chef Ingbert Liebing hebt bei seinen Eindrücken von der Anhörung hervor: "Die meisten Sachverständigen haben die vom VKU vertretene Forderung nach einer einheitlichen Wasserstoffregulierung bestätigt, die sich mit einem technologieoffenen Wasserstoffbegriff verbindet." Daher dürfe es auch keine Verengung auf Elektrolyse als dominante Erzeugungsform von grünem Wasserstoff geben. "Jetzt geht es darum, auf dieser Basis Wasserstoff unter Beteiligung dezentraler kommunaler Projekte breit voranzubringen", heißt es in einem Pressestatement.

Kommunale Netzbetreiber könnten die künftigen Wasserstoffnetze organisch aus der bestehenden (Erd-)Gasinfrastruktur entwickeln, ist sich Liebing sicher. "Es reicht, wenn unser bewährtes Netz ein Upgrade bekommt." Das umfasse zwar ein milliardenschweres Investment, wäre aber schneller zu haben und bedeutend günstiger, als auf das Experiment zu setzen, eine neue separate H2-Infrastruktur aufzubauen.

Streitpunkt: Begrenzung der Volllaststunden

Entgegen der im Ausschuss geäußerten Forderung zur Aufhebung der Begrenzung der von der EEG-Umlage zu befreienden Volllaststunden fordert Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (BEE), eine strengere Begrenzung. "Bereits die vorgeschlagenen 5.000 h/a sind zu viel, um einen systemdienlichen Betrieb der Elektrolyseure zu gewährleisten", lässt sie in einem Pressestatement verlautbaren. Der komplette Wegfall der Begrenzung würde hingegen "unzweifelhaft" eine Erhöhung der Grundlast mit sich bringen. "Da dies zum Weiterbetrieb fossiler Kraftwerke führen würde, steht eine solche Aufhebung den Zielen der Energiewende absolut entgegen", so Peter weiter.

Für den Verband der Chemischen Industrie hemmt hingegen die Begrenzung der Benutzungsstunden bei den Elektrolyseanlagen den Markthochlauf in der Industrie. Die grüne Wasserstofferzeugung würde stark verteuert." Mit EEG-Umlage als Hemmschuh können in der Chemie eingesetzte Elektrolyseure nicht wirtschaftlich betrieben werden. Eine Umstellung der Produktion auf grünen Wasserstoff würde damit ausgebremst und viele notwendige Investitionen nicht getätigt“, machte Hans-Jörg Preisigke, Vorsitzender des VCI(Verband der Chemischen IndustrieVCI)-Arbeitskreises EEG/Strom, bei der Anhörung deutlich.

Standortkriterien zügig einführen

Zusätzlich drängt der BEE auf die Aufnahme sinnvoller Standortkriterien bereits heute und nicht erst wie geplant zum 31. Dezember 2023. "Die Kopplung an Standortkriterien ist für die Sicherstellung des netzdienlichen Betriebs von Elektrolyseuren zwingend erforderlich. Gerade vor dem Hintergrund des verzögerten Stromnetzausbaus wird der Verzicht auf räumliche Kriterien zum aktuellen Zeitpunkt dazu führen, dass Netzengpässe durch Elektrolyseure verstärkt werden und durch zunehmende Redispatch-Maßnahmen vermehrt fossile Kraftwerke zum Einsatz kommen", sagt die Präsidentin abschließend. (gun)