Recht & Regulierung

Wind-an-Land-Gesetz tritt in Kraft

Und damit auch das Ziel von mindestens 2 Prozent Windflächen bis Ende 2032. Dem Branchenverband geht das nicht schnell genug.
01.02.2023

Flächen für Windkraftanlagen sollen schneller ausgewiesen werden. (Symbolbild)

Zum 1. Februar 2023 ist das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) in Kraft getreten. Bundesländer sind nun verpflichtet, bis 2032 insgesamt 2 Prozent ihrer Fläche für die Windenergie an Land vorzusehen. Bis Ende 2027 gilt ein Zwischenziel von 1,4 Prozent.

Allerdings werden die unterschiedlichen Voraussetzungen der einzelnen Bundesländer berücksichtigt: So müssen Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen jeweils 2,2 Prozent ausweisen, während es in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und…

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