Wind-an-Land-Gesetz tritt in Kraft

Flächen für Windkraftanlagen sollen schneller ausgewiesen werden. (Symbolbild)
Bild: © GE Renewable Energy
Zum 1. Februar 2023 ist das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) in Kraft getreten. Bundesländer sind nun verpflichtet, bis 2032 insgesamt 2 Prozent ihrer Fläche für die Windenergie an Land vorzusehen. Bis Ende 2027 gilt ein Zwischenziel von 1,4 Prozent.
Allerdings werden die unterschiedlichen Voraussetzungen der einzelnen Bundesländer berücksichtigt: So müssen Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen jeweils 2,2 Prozent ausweisen, während es in den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg…
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