Recht & Regulierung

Windkraft an Land: Weniger Gebote, Zuschlagswert steigt

Die BNetzA hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Windenergie an Land sowie Solar zum Gebotstermin 1. Februar 2018 erteilt.
20.02.2018

Nicht alle sehen in der Erzeugung von Strom aus regenerativen Energieträgern einen Vorteil. Manche stören sich auch daran.

Die beiden Gebotstermine fielen auf denselben Tag, es waren jedoch zwei getrennte Verfahren, wie die Bonner Regulierungsbehörde am Dienstag mitteilte. Die Ergebnisse der Ausschreibungen für Windenergie an Land waren mit Spannung erwartet worden, da die Bürgerenergiegesellschaften erstmals nur mit einer Genehmigung teilnehmen konnten. Und das verfehlte seine Wirkung nicht.

Die ausgeschriebene Menge von 700 Megawatt Onshore-Windkraft war diesmal nur knapp überzeichnet: Es gingen 132 Gebote mit einem Umfang von 989 Megawatt ein. Davon erhielten 83 Gebote mit einem Volumen von 709 Megawatt einen Zuschlag, wie die Bundesnetzagentur weiter mitteilte. 19 Zuschläge gingen an Bürgerenergiegesellschaften. Insgesamt mussten lediglich zwei Gebote für Windenergieanlagen an Land ausgeschlossen werden. Die den Zuschlägen zugrundeliegenden Gebotswerte reichten von 3,80 ct/kWh bis zu 5,28 ct/kWh. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 4,60 ct/kWh. In der vorhergehenden Ausschreibungsrunde hatten die Zuschläge im Durchschnitt noch bei etwa 3,8 ct/kWh gelegen.

Homann: "Ausschreibungen von Windanlagen kein Selbstläufer"

Die Bundesländer mit den meisten Zuschlägen bei den Windenergieanlegen sind den Angaben zufolge Niedersachsen mit 17 (154 Megawatt), Brandenburg mit 13 (106 Megawatt), Nordrhein-Westfalen mit zwölf (61 Megawatt) und Rheinland-Pfalz mit elf (124 Megawatt) Zuschlägen. Das Netzausbaugebiet hatte in dieser Ausschreibung keine Auswirkungen auf die Zuschlagsentscheidungen.

"Die zurückgehende Zahl der Gebote zeigt, dass die Ausschreibungen von Windenergieanlagen kein Selbstläufer sind", kommentierte Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann. "Die Steigerung des Zuschlagswertes auf nunmehr 4,6 Cent verdeutlicht, dass in den früheren Geboten ohne Genehmigung und Realisierungszeiträumen von 4,5 Jahren andere Technologie- und Preisentwicklungen unterstellt wurden, als dies bei Geboten mit Genehmigungen und Realisierungsfristen von 2,5 Jahren der Fall ist", sagte Homann weiter.

16 Gebote für Solaranlagen wurden ausgeschlossen

Bei der Ausschreibung für Solaranlagen wurden 79 Gebote mit einem Umfang von 546 Megawatt abgegeben, teilte die Regulierungsbehörde weiter mit. Damit war die ausgeschriebene Menge von 200 Megawatt deutlich überzeichnet. Insgesamt konnte die Bundesnetzagentur 24 Zuschläge erteilen, davon gingen elf an Gebote auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten (zehn nach Bayern, einer nach Baden-Württemberg).

Die im jüngsten Gebotspreisverfahren für Solaranlagen ermittelten Zuschläge lagen laut Netzagentur zwischen 3,86 ct/kWh und 4,59 ct/kWh (Vorrunde 4,29 bis 5,06 ct/kWh), der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrug 4,33 ct/kWh (Vorrunde 4,91 ct/kWh). Es mussten 16 Gebote für Solaranlagen ausgeschlossen werden, davon zehn wegen verspätetem Eingang der Gebote oder von Zahlungen. 

Absinken der Zuschläge bei Solar auf 4,33 Cent pro kWh

"Mit dem Absinken der Zuschläge bei Solar auf 4,33 Cent pro Kilowattstunde haben sich die Solarausschreibungen als Preisfindungselement erneut bewährt", erklärte Homann zu den PV-Ausschreibungen. "Die hier erfolgten Ausschlüsse von Geboten wegen Form- und Fristmängeln sind allerdings vermeidbar. Uns sind da leider die Hände gebunden: Wenn solche Fehler gemacht werden, müssen wir die Gebote vom Zuschlagsverfahren ausschließen", betonte Homann.

"Diese Runde hat bestätigt, dass das korrigierte Ausschreibungsdesign funktioniert und die nun innerhalb von zwei Jahren zu realisierenden Projekte sehr günstigen Strom liefern werden", erklärte Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems, zu den Ergebnissen bei der Onshore-Windkraft. Die Genehmigung von Projekten nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müsse nun umgehend für alle Ausschreibungen ab dem zweiten Halbjahr dieses Jahres festgeschrieben werden. "Der entsprechende Beschluss des Bundesrats vom 2. Februar 2018 muss im Bundestag schnellstmöglich beraten werden, um in der dritten Ausschreibungsrunde Anwendung zu finden", so Zelinger.

"Bürgerenergiegesellschaften setzen sich auch ohne Privilegierung durch"

"Nach Bereinigung der Wettbewerbsverzerrungen durch Bürgerenergieprivilegien sehen wir nun erstmals realistische Preise für Windenergie an Land", erklärte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.Dass unter den bezuschlagten Projekten der Runde auch 19 Bürgerenergiegesellschaften zu finden sind, zeige, dass diese Akteure sich auch ohne Privilegierung behaupten könnten. Der weiter gesunkene Preis für Solarenergie sei zudem Indiz dafür, dass Strom aus Erneuerbaren zunehmend konkurrenzfähig werde. (hil)