Windparkinterne Verbräuche: Wie mit der EEG-Umlage umgehen?
Wie sollten Windparkbetreiber mit der Messpflicht interner Verbräuche zur Ermittlung der EEG-Umlage angesichts deren angekündigter baldiger Abschaffung umgehen? Rechtsanwalt Michael Stopper vom Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner aus Freiburg gibt in einem Gastbeitrag praktische Hinweise.
Seit Jahresbeginn müssen windparkinterne Verbräuche für Zwecke der Ermittlung der geschuldeten EEG-Umlage gemäß § 62b EEG grundsätzlich gemessen werden. Gesetzlich definierte Ausnahmen, in denen geschätzt werden darf, fanden bisher kaum Anwendung.
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