Recht & Regulierung

Windparkinterne Verbräuche: Wie mit der EEG-Umlage umgehen?

Wie sollten Windparkbetreiber mit der Messpflicht interner Verbräuche zur Ermittlung der EEG-Umlage angesichts deren angekündigter baldiger Abschaffung umgehen? Rechtsanwalt Michael Stopper vom Beratungsunternehmen Sterr-Kölln & Partner aus Freiburg gibt in einem Gastbeitrag praktische Hinweise.
23.02.2022

Die geplante baldige Abschaffung der EEG-Umlage bringt auch Veränderungen für die Messpflicht windparkinterner Stromverbräuche, die derzeit noch gilt.

Seit Jahresbeginn müssen windparkinterne Verbräuche für Zwecke der Ermittlung der geschuldeten EEG-Umlage gemäß § 62b EEG grundsätzlich gemessen werden. Gesetzlich definierte Ausnahmen, in denen geschätzt werden darf, fanden bisher kaum Anwendung.

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