In den Netzgebieten von rund 99 Prozent der deutschen Netzbetreiber erfolgt der bilanzielle Ausgleich von Redispatch-2.0-Maßnahmen weiterhin durch den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) des Lieferanten und nicht durch den anfordernden Netzbetreiber.

In den Netzgebieten von rund 99 Prozent der deutschen Netzbetreiber erfolgt der bilanzielle Ausgleich von Redispatch-2.0-Maßnahmen weiterhin durch den Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) des Lieferanten und nicht durch den anfordernden Netzbetreiber.

Bild: © kosssmosss/AdobeStock

Die Bundesnetzagentur will Mehrkosten, die durch den Ausbau erneuerbarer Energien im Netzbetrieb entstehen, fairer verteilen. Sie plant, eine Umlage zu erhöhen. Mit dem so eingenommenen Geld sollen die Netzentgelte in Regionen sinken, die ihr Netz wegen erneuerbarer Energien massiv ausbauen müssen. Die Energiewende sei eine Gemeinschaftsaufgabe; Investitionen in die Netze kämen allen zugute, erklärt Klaus Müller, Präsident der Regulierungsbehörde.
 
Die Idee: Die Umlage nach §19 der Stromnetzverordnung (atypische oder stromintensive Netznutzung) steigt ab 2025 von 0,4 auf 0,64 ct/kWh. Dies bedeutet für einen durchschnittlichen Haushalt zusätzliche Kosten von 8,40 Euro pro Jahr. Dieses Geld wiederum erhalten Netzbetreiber in Regionen, die stark finanziell vom Ausbau Erneuerbarer belastet sind. Dort könnten die Netzentgelte um bis zu 25 Prozent oder bis zu 120 Euro pro Haushalt sinken. Die Summe, die nach diesem Modell umverteilt wird, läge für 2023 bei gut 600 Millionen Euro.

17 Netzbetreiber bekämen Entlastung

Starke Entlastungen erhalten Netzbetreiber nach diesem Modell in Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt. „Spürbare“ Entlastungen könne es in Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Niedersachsen geben. In den übrigen Ländern gebe es entweder geringe oder keine Entlastung. Laut Berechnungen der Behörde wären derzeit 17 Netzbetreiber in Zuständigkeit der Bundesnetzagentur berechtigt, ihre Mehrkosten auf alles Stromverbraucher zu wälzen. Diese Berechtigung anhand bestimmter Kennzahlen werde jedes Jahr neu ermittelt.

In der Energiebranche stoßen die Vorschläge auf sehr positive Resonanz. In einer Ersteinschätzung sagte Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU): „Durch den bislang regional sehr unterschiedlichen Ausbau erneuerbarer Energien ergeben sich regional mittlerweile deutliche Unterschiede bei den Netzkosten. Der Vorschlag der Bundesnetzagentur kann dazu beitragen, dass die Netzentgelte für Privathaushalte und Unternehmen bundesweit fairer verteilt werden.“

VKU lobt jährliche Ermittlung

Liebing lobte, dass davon vor allem Bundesländer profitieren, die in den Ausbau erneuerbarer Energien investieren. Das bedeute auch eine Entlastung für Unternehmen und Haushaltskunden in den betreffenden Regionen – bei vergleichbar überschaubaren Zusatzbelastungen für die Allgemeinheit. Das System müsse sich an die weitere Entwicklung beim Hochlauf der erneuerbaren Energien anpassen können. „Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass der konkrete Ausgleichsbetrag jährlich neu ermittelt werden soll“, so Liebing.
 
Beim Bundesverband der Energiewirtschaft (BDEW) heißt es: „Gerade in Regionen, in denen viel erneuerbarer Strom erzeugt wird, müssen die Menschen häufig höhere Netzentgelte zahlen als in anderen Regionen, obwohl dort die Hauptlast der Energiewende gestemmt wird.“ Das sei nicht gerecht und könne auch die Akzeptanz der Energiewende schmälern, so BDEW-Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae. Die Umwälzung ermögliche eine sachgerechte Entlastung für Netzbetreiber sowie Kundinnen und Kunden in Regionen mit einem besonders hohen Erneuerbaren-Ausbau.

Gleichzeitig müssen laut BDEW viele zentrale Fragen erst noch im weiteren Prozess geklärt werden. „Insbesondere sind Anreize zur Zersplitterung von Netzen zu vermeiden“. Für eine Umsetzung ab Januar 2025 benötigten Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber frühzeitig Klarheit, so Andreae.

Regulierer will Zeit für Diskussion geben

In einigen Netzgebieten betragen die Netzentgelte bis zu rund 15 ct/kWh, während es auch Regionen gibt, in denen sie unter 5 ct/kWh liegen. Auch innerhalb einiger Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg gibt es laut Behörde massive Unterschiede.

„Wir wollen diesen Vorschlag diskutieren“, kündigte BNetzA-Chef Müller an. Eine gründliche Diskussion helfe, zu guten Regeln zu kommen. Die Bundesnetzagentur nimmt Stellungnahmen bis Ende Januar 2024 entgegen. Nach deren Auswertung soll der Entwurf erneut konsultiert werden. Für das dritte Quartal ist die Festlegung geplant, die dann frühestens Anfang 2025 in Kraft tritt. (wa)

Netzbetreiberaktuelles Entgeltmögliche Senkung in Prozent

Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH

7,21

1,2

Energie Waldeck-Frankenberg GmbH

8,19

2,6

Stadtwerke Flensburg GmbH

8,62

1,4

LEW Verteilnetz GmbH

9,16

12,5

Mitteldeut. Netzgesellschaft Strom mbH

9,50

5,7

EWE Netz GmbH

8,05

2,4

Netze Mittelbaden GmbH & Co. KG

8,09

0,5

MDN Main-Donau Netzgesellschaft mbH

7,08

0,3

Thüga Energienetze GmbH

9,16

0,5

Netzg. Ostwürttemberg DonauRies GmbH

9,58

5,8

WEMAG Netz GmbH

12,90

25,2

energis-Netzgesellschaft mbH

10,67

0,7

Schleswig-Holstein Netz AG

15,29

21,8

FairNetz GmbH

9,20

0,0

Avacon Netz GmbH

10,15

0,9

Bayernwerk Netz GmbH

8,62

0,6

E.DIS Netz GmbH

14,08

20,4

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