Recht & Regulierung

Zurück auf Los beim Berliner Gasnetz

Kammergericht weist Berufungen von Alteigentümern und dem Land Berlin zurück. Vergabe soll wiederholt werden.
05.04.2019

Das "rote Rathaus" in Berlin.

Beim Verfahren um die Berliner Gaskonzession müssen alle Beteiligten wohl wieder auf die Startposition gehen. Das Kammergericht Berlin hat Berufungen sowohl des Landes einerseits als auch der Gasag andererseits gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2014 zurückgewiesen (Az.: 2 U 5/15 Kart).

Der Gerichtssenat bestätigte damit das damalige Urteil, bei dem einerseits die Konzessionsvergabe an den Landesbetrieb Berlin Energie untersagt wurde, aber auch der Antrag abgelehnt wurde, das Land zum Vertragsschluss mit der Gasag zu verurteilen. Eine schriftliche Begründung gibt es noch…

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