Sollen Erzeugungsanlagen an den Kosten für unsere Stromnetze beteiligt werden? Wenn es nach Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) geht, dann sollte das besser heute als morgen passieren. Für die Diplom-Chemikerin sei das unter dem Vorzeichen Systemverantwortung ein unabdingbarer Schritt.
Der Prozess dazu liegt jedoch gar nicht im Bereich des Wirtschaftsministeriums. Unter dem Schlagwort Agnes arbeitet die Bundesnetzagentur (BNetzA) an der Reform der allgemeinen Netzentgeltsystematik. Im Prozess zur Ausarbeitung der Reform lädt die Behörde regelmäßig zu Expertenaustauschen ein und räumt Verbänden die für Stellungnahmen ein. Bei Themen wie Kostenwälzung oder Entgelte im Batteriespeicherbereich sind diese bereits erfolgt. Am Freitag endete nun die Frist zur Positionierung beim Thema Einspeiseentgelte. Bereits im letzten Monat sorgten die Pläne dazu für heftige Diskussionen in der Branche. Wir haben uns bei den Verbänden umgehört – so kommt der Vorstoß bei der Branche an.
BNetzA: Dreiklang soll die Zukunft der Einspeiser bestimmen
Mitte Februar veröffentlichte die Bundesnetzagentur ihre Position zu den Einspeiseentgelten. Im Kern werden in dem 22 Seiten langen Dokument drei Instrumente formuliert. Erklärtes Ziel sei "eine Beteiligung der Einspeiser an der Netzkostentragung und zur Entlastung des Gesamtsystems". Prosumer und Speicheranlagen sollen von den Instrumenten nicht betroffen sein, denn für sie wird es eigene Regelungen geben, heißt es in dem Papier. Der Vorschlag der Behörde:
- Über ein Kapazitätsentgelt soll eine Finanzierungsfunktion gegeben werden.
- Ein dynamischer Arbeitspreis soll für Anreize sorgen.
- Für Neuanlagen soll ein Baukostenzuschuss (BKZ) verhängt werden können.
Hinzu kommt ein weiterer Streitpunkt: der Vertrauensschutz für Bestandsanlagen. Im Bereich der dynamischen Entgelte würde die Behörde diesen gerne streichen, im Kapazitätsbereich jedoch beibehalten.
Kapazitätsentgelt: Verbände skeptisch bis anblehnend
Das von der Behörde angestrebte Kapazitätsentgelt stellt quasi eine Art "Platzgebühr" für Einspeiser dar. Es wird nicht nach eingespeister Kilowattstunde gerechnet, sondern über die reservierte Netzkapazität der Anlage – abgerechnet werden soll nach Vorstellung der Bundesnetzagentur pro Jahr.
Bei den Verbänden stößt die Idee auf Ablehnung. Der Stadtwerkeverband VKU bezieht klare Postion und "spricht sich gegen die Einführung eines Kapazitätsentgelts aus". Die Stellungnahme lag der ZFK vorab vor. Ein zusätzlicher Nutzen sei durch die Einführung eines Kapazitätsentgeltes mit Blick auf die Gesamteffizienz des Systems nicht erkennbar. Das Instrument hätte lediglich eine Verschiebung der Netzkostenanteile im Strompreis zur Folge und würde Endverbraucher nicht entlasten.
Der größte deutsche Energiewirtschaftsverband BDEW blickt ebenfalls skeptisch auf das Kapazitätsentgelt. "Kapazitätsentgelte würden je nach Ausgestaltung dazu führen, dass Erzeuger mit geringeren Volllaststunden wie z.B. dargebotsabhängige erneuerbare Energien oder Spitzenlastkraftwerke gegenüber Erzeugern mit hohen Volllaststunden benachteiligt werden", schreibt der Verband in seiner Stellungnahme, die der ZFK ebenfalls vorab vorlag.
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Ein Kapazitätsentgelt würde zudem die deutschen Erzeugeranlagen im Vergleich zu ausländischen Erzeugern schlechter stellen. Das könnte aus Sicht des BDEW bis hin zu einem Ausbaustopp neuer Anlagen in der Bundesrepublik führen und das Volumen der Stromimporte erhöhen.
Für den Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) würde die Einführung eines Kapazitätsentgeltes im Zusammenspiel mit den anderen Maßnahmen das Entgeltsystem "deutlich verkomplizieren und fragmentieren". Es könne nicht im Sinne des "AgNes-Grundgedankens" sein, heißt es in der Stellungnahme die der ZFK vorab vorlag. Grundsätzlich sei eine Beteiligung von Einspeisern an den Netzkosten jedoch eine "diskutable Option". Auch die anderen Verbände blicken kritisch auf eine Erhöhung der Komplexität.
Alle drei Verbände sind sich in einem Punkt einig: Eine Belastung von Bestandsanlagen durch ein nachträgliches Kapazitätsentgelt sei aus Vertrauensschutzgründen keinesfalls akzeptabel – Anlagen, die auf Basis stabiler Rahmenbedingungen kalkuliert und finanziert wurden, dürften nicht rückwirkend mit einem neuen Kostenblock belegt werden.
Dynamischer Arbeitspreis: Flextarif als Erziehungsmethode
Je nachdem, wie die Auslastung im Netz ist, soll ein entsprechender Arbeitspreis fällig werden, so die Vorstellung der Bundesnetzagentur. Das Ziel: Einspeiser sollen lernen, sich netzdienlich zu verhalten. Außerdem: Die Redispatchkosten sollen hälftig zwischen Verbraucher und Einspeiser geteilt werden.
Die stärkste Ablehnung kommt vom BDEW. Ein solches Instrument würde in die Merit-Order eingreifen und kurzfristig den Stromhandel verteuern. Zudem könnten Einspeiser mit Lieferverpflichtungen im Rahmen von Power-Purchase-Agreements, kurz PPAs, nicht angemessen auf die Signale reagieren.
Verband bringt eigenes Konzept in Stellung
Aus Sicht des VKU würde es Standortbenachteiligungen zur Folge haben. Kurzerhand hat der Verband ein eigenes Konzept in Stellung gebracht. Das sogenannte Netzentlastungsentgelt (NEE) ist ebenfalls als Anreizmechanismus gedacht, allerdings: "Eine Vergütung für eingespeiste Arbeit erfolgt explizit nicht." Das NEE wird an die Betreiber der dezentralen Einspeiser ausbezahlt, die Höhe richtet sich nach der tatsächlich vermiedenen Bezugsleistung. "Die Ermittlung der Vermeidungsleistung erfolgt nach der Differenz zwischen der Jahreshöchstlast aller Entnahmen aus der betrachteten Einspeiseebene und der Jahreshöchstlast des Bezugs aus der vorgelagerten Netz- oder Umspannebene."
Der BDI kritisiert das dynamische Entgelt als kaum kalkulierbar für erneuerbare Anlagen. Die Folgen wären aus Sicht des Verbandes ein erhöhtes Investitionsrisiko, höhere Finanzierungskosten und teurere Stromprodukte. Ähnlich äußerte sich auch der Erneuerbaren-Verband BEE. In seiner Stellungnahme schreibt die Präsidentin Ursula Heinen-Esser, dass die dynamischen Entgelte nur bei Einspeisern sinnvoll wären, die auf Preissignale reagieren könnten.
Baukostenzuschuss als Ergänzung
Als zusätzliches Instrument will die Bundesnetzagentur Baukostenzuschüsse (BKZ) von Einspeisern verlangen. Also einen einmaligen Beitrag, der sich an der geplanten Kapazität orientiert. Erklärtes Ziel: Einspeiser sollen eine effiziente Dimensionierung wählen.
Im weiteren Prozess soll der Ansatz weiter ausgearbeitet werden, hofft der VKU laut seiner Stellungnahme. Es sei die "sachgerechteste und systematisch konsistenteste Lösung", um Einspeiser an Netzkosten zu beteiligen. Ein Vorteil würde darin bestehen, dass man die BKZ regional differenzieren könne und damit ein netzdienlicher Bau angereizt werde. Der BDEW äußerte sich ähnlich wie der VKU und fordert zudem, dass Baukostenzuschüsse nur für Anlagen über 30 Kilowatt anfallen sollten.
Dem Verband zufolge müssten geografische Einschränkungen berücksichtigt werden, Anlagen dürften nicht für Standortentscheidungen bestraft werden, die sie nicht frei treffen können. Der BDI sieht in den BKZ ein transparentes und planbares Instrument; steuerbare Kraftwerke dürften dadurch jedoch nicht benachteiligt werden. Anders als die Bundesnetzagentur lesen sich die Stellungnahmen so, als dass die BKZ nicht als Ergänzung, sondern als Alternative gesehen werden.
BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser äußerte sich hingegen deutlich kritischer: "Die Baukostenzuschüsse sehen wir ebenfalls kritisch. Eine pauschale, einheitliche Festlegung würde für fast alle Marktteilnehmer Mehrkosten mit sich bringen."
Grundsatzfrage scheint bisher nicht abschließend geklärt
Laut der bisher geltenden Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sind Einspeiser von den Netzentgelten ausgenommen. Ob der Staat etwas so Grundsätzliches überhaupt ändern darf, wird von einigen Branchenteilnehmern zumindest kritisch gesehen. Im Streit um den sogenannten Vertrauensschutz sieht die Bundesnetzagentur keinen besonderen Schutzanspruch. Es könne nicht darauf vertraut werden, das eine günstige Rechtsgrundlage ewig bleibe.
Anders würde es sich jedoch bei EEG-geförderten Anlagen verhalten. Für den Kapazitätspreis erkennt die Behörde diesen jedoch an, weshalb Bestandsanlagen voraussichtlich ausgenommen werden. Bei den dynamischen Arbeitspreisen sieht es hingegen anders aus.
Aus Sicht des BEE sind die Eingriffe beim Vertrauensschutz nicht verständlich. Diese würden zu "vielmehr Unsicherheit" führen und hätten steigende Kosten zur Folge. "Schon durch den jetzigen Prozess entsteht Investitionsunsicherheit für den dringend benötigten Zubau von Erzeugungskapazität", kritisiert auch der BDEW in seiner Stellungnahme. Entgelte, die nachträglich eingeführt würden, würden immer in die wirtschaftliche Grundkalkulation der Anlagen eingreifen. Nach Auslegung des VKU wäre es aus Sicht des Vertrauensschutzes "keinesfalls zulässig" die Entgelte für im Bau befindliche oder für Bestandsanlagen zu erheben.



