Blick auf das Gebäude der EU-Kommission in Brüssel.

Blick auf das Gebäude der EU-Kommission in Brüssel.

Bild: © JeanLuc/AdobeStock

Der Europäischen Union könnte gelingen, was Deutschland zuletzt bei Haushalt, Kraftwerksstrategie und Solarpaket spektakulär misslang. Bis zum Ende dieses Jahres könnte sie alle wichtigen Vorhaben im Energiebereich abgeräumt haben.

Das Gaspaket samt stadtwerkefreundlichen Entflechtungsregeln wurde bereits geschnürt. (Die ZfK berichtete.) Auch die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie steht mittlerweile. Und diesen Mittwoch könnte das Strommarktpaket folgen. Dann treffen sich die Verhandler von Kommission, Rat und Parlament zum finalen Trilog.

Mehrere Knackpunkte

Wie die ZfK im Vorfeld erfuhr, gibt es aber noch mehrere Knackpunkte, weshalb sich auch die Einigung noch um eine Woche verschieben könnte. Einer davon betrifft die Neuregelung bei Stromsperren.

Zur Erinnerung: Die Kommission hatte vorgeschlagen, dass "vulnerable Kunden" – gemeint sind vereinfacht von Armut betroffene Kunden – vor Stromsperren geschützt werden sollen. Der Rat folgte dem.

Parlament will schärferes Stromsperren-Verbot

Das Parlament nicht. Unter Federführung des sozialdemokratischen Berichterstatters Nicolás González Casares und unter Mitwirkung des grünen Schattenberichterstatters Michael Bloss aus Stuttgart verschärfte sie die entsprechende Passage deutlich.

Demnach sollen Stromsperren für vulnerable Haushaltskunden sowie Kunden, die von Energiearmut betroffen sind oder kurz davor stehen, verboten werden.

Noch keine Einigung bei Stromsperren

Zugleich sollen EU-Mitgliedsstaaten sicherstellen, dass Stromsperren während gerichtlicher oder außergerichtlicher Auseinandersetzungen zwischen Versorger und Kunden für einen Zeitraum von acht Wochen verboten werden.

In einem Pressegespräch bestätigte Bloss nun, dass es bei diesem Punkt noch keine Einigung gebe. Es gehe nicht darum, dass Kunden gar nicht mehr für Strom zahlen müssten, ordnete er ein.

Bloss: Kommissionsvorschlag "viel zu schwach"

Vielmehr solle ihnen der Strom nicht abgestellt werden, wenn sie bei stark steigenden Energiepreisen nicht mehr in der Lage seien, ihre Rechnungen in den vorgegebenen Fristen zu bezahlen. "Energie ist ein Menschenrecht", sagte der grüne Europaparlamentarier auf ZfK-Nachfrage.

Den Vorschlag der Kommission bewertete Bloss als "viel zu schwach". Das Stromsperren-Verbot sei eines der wichtigen Dinge, die das Parlament fordere, erläuterte er.

Zwei-Seiten-Differenzverträge

Ein weiterer Knackpunkt sind sogenannte Zwei-Seiten-Differenzverträge mit einem garantierten Mindestpreis und einer Abschöpfung von Erlösen über eine festgelegte Preisobergrenze. Laut Kommissionsvorschlag sollen EU-Staaten nur noch auf diesem Weg erneuerbare Energien fördern dürfen. Die deutsche EEG-Vergütung wäre dann künftig nicht mehr erlaubt.

Doch auch hier drängt das Parlament auf Änderungen. So sollen "gleichwertige Instrumente" ebenfalls zugelassen werden. Etwas überraschend sagte Bloss, dass in diesem Rahmen auch wieder eine Einspeisevergütung wie im aktuellen EEG-Regime "vorstellbar" sei, obwohl dort derzeit keine Erlösabschöpfung nach oben hin vorgesehen ist.

Frankreichs AKW-Vorstoß

Tatsächlich könnte eine Änderung des EEG-Regimes in Deutschland am Ende sogar zu einem Ende der Erneuerbaren-Förderung hierzulande führen. Bereits im Oktober hatte Lukas Köhler, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender im Bundestag, darauf hingewiesen, dass die Ampel-Koalition in der Vergangenheit Differenzverträge verhandelt und abgelehnt habe. "Wir glauben, dass sich erneuerbare Energien inzwischen am Markt behaupten können", sagte er. (Die ZfK berichtete.)

Die Differenzverträge dürften jedoch noch aus einem ganz anderen Grund im Fokus stehen, erläuterte Bloss. Denn Frankreich will nicht nur neue, sondern auch alte Kernkraftwerke auf diese Weise fördern.

"Großer französischer Sieg"

Das von Deutschland angeführte Erneuerbaren-Lager sträubte sich lange strikt dagegen. Im Rat einigten sich die EU-Energieminister am Ende, Zwei-Seiten-Differenzverträge auch für bestehende Stromerzeugungsanlagen zu öffnen, sofern diese substantiell modernisiert würden.

Damit könnte Paris das Differenzvertragsregime nutzen, um die Lebensdauer seiner alten Kernkraftwerksflotte zu verlängern. Frankreichs Präsidialamt hatte damals von einem "großen französischen Sieg" gesprochen.

"Werden nicht zu allem Ja und Amen sagen"

Bloss kündigte Widerstand an: "Das Parlament hat ganz eigene Vorstellungen", sagte er. "Wir werden nicht zu allem Ja und Amen sagen."

Sollten sich die Verhandler am Mittwoch nicht einigen, stünde für den 20. Dezember ein Folgetermin bereits fest. In jedem Fall müssten selbst nach einer politischen Einigung noch einmal Parlament und Rat formal zustimmen. Beim Rat könnte dies bereits nächste Woche erfolgen. Beim Parlament könnte sich die finale Abstimmung dagegen noch bis April ziehen. (aba)

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