Recht & Regulierung

Preiserhöhungen: Bundesgerichtshof pocht auf mehr Transparenz

Strom- und Gasversorger müssen bei Preisanpassungen die jeweiligen Preisbestandteile transparent gegenüberstellen, urteilt das Gericht in zwei Fällen. Das gelte nicht nur bei Grundversorgungsverträgen.
07.02.2023

Das Bundesgerichtshof hat in zwei Fällen klargestellt, wie Strom- und Gasversorger mit Änderungen einzelner Preisbestandteile umgehen müssen.

Strom- und Gasversorger müssen bei Preisanpassungen die jeweiligen Preisbestandteile transparent gegenüberstellen. Dies hat der Bundesgerichtshof in zwei aktuellen Urteilen bekräftigt, wie die Verbraucherzentrale NRW am Dienstag bekanntgab. Die Urteile sind hier und hier einsehbar.

Demnach gilt dieses Prinzip nicht nur für Grundversorgungs-, sondern auch für Sonderverträge. Auch das 2021 novellierte Energiewirtschaftsgesetz ändere daran nichts, stellte die Verbraucherzentrale klar. Das heißt, dass auch künftige Preisänderungsschreiben die einzelnen Preisbestandteile transparent…

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