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Separate Grundversorgungstarife: Stadtwerke weisen Abmahnungen zurück

Rheinenergie und Co. sind überzeugt, dass der Split der Grundversorgungstarife zulässig ist. VKU-Chef Liebing fordert, dass auch politisch Lehren gezogen werden.
20.01.2022

Der Streit um separate Grundversorgungstarife geht in die nächste Runde.

Die Grundversorger Rheinenergie, Wuppertaler Stadtwerke und Stadtwerke Gütersloh weisen nach ZfK-Informationen das Unterlassungsbegehren der Verbraucherzentrale NRW geschlossen zurück. Sie sind davon überzeugt, dass gesonderte Grundversorgungstarife für Neukunden rechtmäßig sind.

Die Stadtwerke waren vor einer Woche von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt worden. (Die ZfK berichtete.) Die Rückmeldefrist endete am Donnerstag um 14 Uhr.

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