Die Grundversorger Rheinenergie, Wuppertaler Stadtwerke und Stadtwerke Gütersloh weisen nach ZfK-Informationen das Unterlassungsbegehren der Verbraucherzentrale NRW geschlossen zurück. Sie sind davon überzeugt, dass gesonderte Grundversorgungstarife für Neukunden rechtmäßig sind.
Die Stadtwerke waren vor einer Woche von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt worden. (Die ZfK berichtete.) Die Rückmeldefrist endete am Donnerstag um 14 Uhr.
Nun sind wohl Gerichte dran
Die Aufspaltung der Grundversorgungstarifs nach Bestands- und Neukunden widerspreche dem eigentlichen Schutzzweck der Grundversorgung, hatte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale, erklärt. "Wir werden daher mit allen juristischen Mitteln gegen diese Benachteiligung vorgehen, die nur auf Grundlage eines willkürlich festgelegten Stichtags erfolgt."
Damit dürften sich nun erstmals deutsche Gerichte mit der Frage befassen, inwiefern separate Grundversorgungstarife zwischen Bestands- und Neukunden zulässig sind. Die Rheinenergie ist dem Bezirk des Oberlandesgerichts Köln zugeordnet und die Wuppertaler Stadtwerke dem des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die Stadtwerke Gütersloh fallen ins Gebiet des dritten nordrhein-westfälischen Oberlandesgerichts Hamm.
Rekordhohe Preise im Großhandel
Ausführlich begründete die Rheinenergie ihre Entscheidung. Sie hält ihr Verhalten für kundenfreundlich, weil sie in einer besonderen Situation zusätzliche Kosten für nicht planbare zusätzliche Energiebeschaffung dort zugeordnet habe, wo sie entstanden sei. Sprich bei Neukunden in der Grundversorgung.
Hintergrund ist, dass insbesondere durch die Lieferstopps der Anbieter Gas.de und Stromio bundesweit Hunderttausende Kunden in die Ersatzversorgung gefallen waren. Und das zu einem Zeitpunkt, als die Strom- und Gaspreise im Großhandel auf neue Rekordhöhen kletterten.
Rheinenergie wehrt sich
Die Rheinenergie verweist darauf, dass sie "durch intensive Bemühungen bei der Energiebeschaffung und gleichlaufend mit den Beschaffungskosten" ihre Grundversorgungspreise wieder deutlich gesenkt habe. (Die ZfK berichtete.) Außerdem gebe es ergänzende Wahltarife für Kunden mit Preisgarantien von zwölf bis 24 Monaten.
Somit seien Neukunden nur wenige Tage von den hohen Grundversorgungspreisen betroffen gewesen. Im weiteren Jahresverlauf sei mit einer weiteren Konsolidierung zu rechnen. "Deswegen ist uns auch nicht klar, warum die Verbraucherzentrale NRW sich neben zwei anderen ausgerechnet unser Unternehmen für eine Abmahnung ausgesucht hat", wird Rheinenergie-Vertriebsvorstand Achim Südmeier zitiert.
Wuppertal: Sind "auf juristisch festem Grund"
Wie die Kölner verweisen auch die Wuppertaler Stadtwerke, dass unter anderem die Landeskartellbehörde NRW separate Grundversorgungstarife weder energie- noch kartellrechtlich beanstandet habe. Sie sehen sich "auf juristisch festem Grund".
Die Stadtwerke Gütersloh teilten lediglich mit, dass es bezüglich des Abmahnungsgegenstands unterschiedliche Rechtsauffassungen gebe, die einer Klärung bedürften.
Liebing: Politische Lehren ziehen
Unterstützung erhielten die Unternehmen von VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing. "Aus unserer Sicht haben die Grundversorger [...] im Einklang mit den bestehenden rechtlichen Regelungen gehandelt", teilte er per Presseaussendung mit. "Einer möglichen gerichtlichen Überprüfung sehen wir optimistisch entgegen."
Aus Liebings Sicht sollten zudem auch politische Lehren aus der aktuellen Situation gezogen werden. "Dazu gehört zum Beispiel eine explizite gesetzliche Klarstellung, dass eine Aufteilung der Grundversorgungspreise rechtlich möglich ist, sowie die rechtliche Entkopplung von Grund- und Ersatzversorgung." Vergleichbares hatte auch der BDEW gefordert.
Andeutungen aus Ministerium
Beim "Handelsblatt"-Energiegipfel am Dienstag hatte Patrick Graichen, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, angedeutet, dass es möglicherweise bereits zu Ostern Änderungen in diese Richtung geben könnte. Eine Sprecherin hatte im Nachhinein allerdings klargestellt, dass es noch keine endgültige Festlegung gebe. (aba)



