Neben dem Kanalnetz übernimmt der Ruhrverband auch die Kläranlagen Essen-Burgaltendorf und Hattingen sowie alle abwassertechnischen Bauwerke in den Einzugsgebieten dieser Kläranlagen.

Neben dem Kanalnetz übernimmt der Ruhrverband auch die Kläranlagen Essen-Burgaltendorf und Hattingen sowie alle abwassertechnischen Bauwerke in den Einzugsgebieten dieser Kläranlagen.

Bild: © Günter Havlena/Pixelio

Die Stadt Hattingen überträgt ihre Abwasserbeseitigungspflicht zum 1. Juli 2020 auf den Ruhrverband. Wasserrechtliche Prüfungen und verbandsrechtliche Genehmigungen durch das NRW-Umweltministerium erfolgten in den vergangenen Wochen.

Mit der Übertragung der Aufgabe geht auch das wirtschaftliche Eigentum am Kanalnetz der Stadt Hattingen auf den Ruhrverband über. Dafür zahlt der Verband der Stadt einen Ausgleichsbetrag in Höhe von etwa 110 Millionen Euro.

Ruhrverband darf keine Gewinne erzielen

"Ich bin froh über den finanziellen Befreiungsschlag, den uns die Übertragung des Kanalnetzes beschert", sagt Bürgermeister Dirk Glaser. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts darf der Ruhrverband keine Gewinne erzielen und unterliegt den gleichen steuerlichen Rahmenbedingungen wie die Kommunen.

Bevor das Geld an die Stadt fließen kann beziehungsweise Altschulden getilgt werden können, wird zunächst zum 30. Juni 2020 die Anlageninventur aktualisiert. "Wir gehen davon aus, dass diese Formalie bis November 2020 erledigt ist", erläutert Kämmerer Frank Mielke das weitere Vorgehen.

Was sich für die Bürger ändert

Das Kanalnetz wird ab dem 1. Juli 2020 vom Betriebsschwerpunkt Hattingen des Ruhrverbands betrieben. Dazu gehören neben dem Kanalnetz die Kläranlagen Essen-Burgaltendorf und Hattingen sowie alle abwassertechnischen Bauwerke in den Einzugsgebieten dieser Kläranlagen.

Für die Bürger in Hattingen wird sich nicht viel verändern. Für Fragen und sonstige Anliegen, die das Kanalnetz oder Hausanschlüsse betreffen, gibt es in Hattingen künftig einen Ansprechpartner des Ruhrverbands. Die Gebührenhoheit und die Ausstellung der Gebührenbescheide verbleiben nach wie vor bei der Stadt. Darüber hinaus verbleibt auch die Aufstellung des Abwasserbeseitigungskonzepts und damit die Planungshoheit bei der Stadt. (agr)

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