Dass sich Krankheitserreger über das Abwasser verbreiten, ist altbekannt. Deshalb gibt es ja schließlich die Kanalisation. Prominente Beispiele sind Hepatitisviren, Noroviren und Salmonellen. Es besteht also grundsätzlich kein Grund zur Panik. Darin waren sich die Vertreter von Abwassernetzbetreibern, die im Institut für Unterirdische Infrastruktur (IKT) an einer Sitzung des Arbeitskreises „Kanalbetrieb“ des Kommunalen Netzwerks Abwasser (KomNetAbwasser) teilnahmen, einig.
Dabei wurden verschiedene Themen rund um den Umgang mit dem Coronavirus diskutiert. Zum Beispiel wollten Abwasserbetriebe wissen, inwieweit man die Mitarbeiter im Kanal- und Kläranlagenbetrieb noch bedenkenlos für Reinigungsarbeiten in unterirdischen Becken, im Kanalnetz und auf Kläranlagen einsetzen kann.
Hygienevorschriften strikt einhalten
Dipl.-Ing. Marco Schlüter, Leiter des KomNetAbwasser, fasst die Diskussion der 30 anwesenden Kanalbetriebsmanager so zusammen: „Der Bundesgesundheitsminister hat für Deutschland den Ausbruch der Epidemie festgestellt. In dieser Situation ist es für die öffentliche Gesundheit besonders wichtig, dass die Kanalisation weiterhin zuverlässig funktioniert. Voraussetzung, um dies zu gewährleisten, ist gesundes Betriebspersonal.“ Einig waren sich die Abwasserbetriebe, dass drei Punkte in der aktuellen Situation zu beachten sind: Erstens besondere Sorgfalt beim Arbeitsschutz, zweitens sollten unnötige Risiken aktuell vermieden werden und drittens seien die üblichen Hygiene-Empfehlungen konsequent zu beachten.
Das Robert-Koch-Institut (RKI), das in Deutschland für die Risikobewertung von Infektionskrankheiten zuständig ist, geht zwar aktuell weiter davon aus, dass die Gefahr für die deutsche Bevölkerung mäßig ist. Doch Kanalarbeiter sind einem potenziell infektiösen Medium ausgesetzt, wissen die anwesenden Fachleute. Ihr Risiko ist somit wahrscheinlich höher als das der Durchschnittsbevölkerung.
Funktionierende Infrastruktur ist jetzt wichtig
Allerdings könne man Mitarbeiter mit Kanalkontakt nicht auf unbestimmte Zeit nach Hause schicken. Prof. Dr.-Ing. Bert Bosseler, Wissenschaftlicher Leiter des IKT, gab zu bedenken, dass die Abwasserbetriebe in der Verantwortung sind, die Infrastrukturleistung der Abwasserbeseitigung sicherzustellen. Es gehe auf der einen Seite um die Gesundheit der Mitarbeiter, aber eben auch um den Schutz der Bevölkerung. „Die Anlagen müssen laufen, sonst bekommen wir noch ganz andere hygienische Probleme“, sagt Bosseler.
Wichtig in dieser Situation sei es, die üblichen Schutzmaßnahmen zu 100 Prozent „nach Lehrbuch“ durchzuführen. „Das heißt: immer die vorgeschriebene Schutzkleidung tragen, nie im Arbeitsbereich essen, trinken oder rauchen, häufiges Hände waschen und desinfizieren, die einschlägigen Regeln wie TRBA 220 und DGUV 103-003 genau beachten“, zählt Marcel Goerke, Wissenschaftlicher Mitarbeiter und Experte für Arbeitssicherheit im IKT, die angeratenen Maßnahmen und Verhaltensregeln auf.
Engpässe bei Schutzkleidung
Offen blieb die Frage, was passiert, wenn sich die Schutzmaßnahmen aufgrund von Lieferengpässen nicht mehr durchführen lassen. Schließlich kommen die meisten Produkte aus China, und niemand weiß, wie sich die Versorgungslage damit in den nächsten Wochen entwickelt. Schutzanzüge der Schutzklasse 3 seien noch zu bekommen, hieß es aus den Reihen der Teilnehmer, aber bei Atemmasken der Klasse FFP3 müsse man schon jetzt mit längeren Lieferzeiten rechnen. (hp)


