Abwasser

Fusion von Heiligengrabe und Wittstock geplant

Der Wittstocker Wasser- und Abwasserverband (WAV) soll den Eigenbetrieb Wasser- und Abwasser (EWA) in Heiligengrabe übernehmen.
20.02.2018

Moderne Kläranlagen sind meist dreistufig aufgebaut – mit einer mechanischen, biologischen und einer chemischen Reingungsstufe.

Der EWA müsste trotz schwarzer Zahlen in den kommenden Jahren deutlich in Technik und Know-how investieren. Für den Eigenbetrieb wäre es die wirtschaflich beste Lösung, sich dem wesentlich größeren Verband anzuschließen, heißt es in einem Gutachten von Göken, Pollak und Partner, einem Büro für Wirtschaftsprüfung und Beratung. Der EWA versorgt derzeit die Orte Maulbeerwalde und Heiligengrabe sowie das örtliche Industriegebiet. Zwölf Ortsteile werden bereits jetzt vom Wittstocker Versorger abgedeckt.

Eigenbetrieb rentiert sich trotz positiver Bilanz nicht mehr

Für die Prüferin Anja Hylla stand nach der Präsentation des Gutachtens außer Frage: „Ein Zusammenschluss ist auf alle Fälle zu empfehlen.“ Ihrer Einschätzung folgten auch die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses, denen die Ergebnisse der Überprüfung vorgestellt wurden.

Bisher schreibe der Heiligengraber Versorger zwar schwarze Zahlen, dies liege aber vor allem daran daran, dass nur wenige Instandhaltungsarbeiten stattgefunden hätten. Künftig müsse der EWA deutlich mehr in den Ausbau von Technik und Netz investieren, was die Erlöse deutlich schmälern würde, erläuterte die Gutachterin weiter. Für die Aufrechterhaltung des Betriebs fehlen dem Standort zudem Meister und Ingenieure. Deshalb gebe es ohnehin bereits einen Kooperationsvertrag mit dem WAV, der Fachleute für den Ernstfall zur Verfügung stellt, bestätigte Andy Thierbach, Geschäftsführer des Verbandes.

Integration ab 2019 möglich

Eine mögliche Integration könnte 2019 Realität werden, vorausgesetzt die Gemeindevertreter stimmen am 13. März dieses Jahres zu. Dann müssten zunächst ein Antrag auf Beitritt gestellt und Details der Zusammenführung geklärt werden. Anschließend würden Satzungsbeschlüsse folgen. (ls)