Grundstückseigentümer in Westmecklenburg haben einen Prozess um Anschlussbeiträge für die Wasserversorgung gewonnen.

Grundstückseigentümer in Westmecklenburg haben einen Prozess um Anschlussbeiträge für die Wasserversorgung gewonnen.

Bild: Dorothea Jacob / pixelio.de

Das Gericht hob die Beitragsbescheide des Wasserbeschaffungsverbandes Sude-Schaale (WBV) aus dem Jahr 2008 auf, wie aus dem Urteil hervorgeht, über das der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) am Freitag informierte.

Das Oberverwaltungsgericht attestierte dem WBV in seinem Urteil "erhebliche methodische Fehler" bei der Flächenermittlung und hob die Abwasserbeitragssatzung auf, die den Gebührenbescheiden zugrund lag. Der VDGN sprach von "Betrug an Bürgern". Der WBV, der den größten Teil des Altkreises Hagenow betreut, war am Freitagnachmittag nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Die drei Musterkläger gehörten laut VDGN zu 370 Teilnehmern einer bereits 2009 von dem Verband organisierten Prozessgemeinschaft. Das Gericht ließ keine Revision zu.

Manipulationen bei der Ermittlung der Grundstücksflächen

Laut VDGN ging es in dem Verfahren um Manipulationen bei der Ermittlung der Grundstücksflächen zur Berechnung der Anschlussbeiträge. Eine Prüfung der Kalkulationsunterlagen habe ergeben, dass der WBV die Grundstücksflächen großer gewerblicher Wasserverbraucher systematisch kleingerechnet habe. Dadurch sei für ein großes Gewerbegebiet rund ein Viertel beitragsfähiger Fläche unter den Tisch gefallen. "Im Ergebnis mussten dafür vor allem die Eigentümer von Wohngrundstücken mit einem überhöhten Beitragssatz aufkommen." (dpa)

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