In der neuen Klärschlammverordnung ist festgeschrieben, dass in Zukunft der im Recyclingkreislauf vorhandene Phosphor zurückgewonnen werden muss. Die Übergangsfrist bis zur verbindlichen Verpflichtung läuft bis 2029 für Städte mit über 100 000 Einwohnern, kleinere Städte haben bis 2032 Zeit. Das erscheint auf den ersten Blick lang, doch die Betreiber größerer Kläranlagen denken in längeren Zyklen. Die Zeit drängt – das ist in der Branche bekannt.
Ein Problem stellt der Klärschlamm im westlichen Kölner Umland und in der Millionenstadt selbst ohnehin dar, und so haben sich die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB), der Wasserverband Eifel-Rur und der Erftverband darauf verständigt, nun möglichst zügig eine gemeinsame Monoverbrennungsanlage zu errichten.
Gerade noch zum richtigen Zeitpunkt
Otto Schaaf, Vorstand der StEB Köln, Dr. Joachim Reichert, Vorstand des Wasserverbands Eifel-Rur und Norbert Engelhardt, Vorstand des Erftverbandes, haben nun vereinbart, eine Anlage mit einer Kapazität von rund 70 000 Tonnen Trockenmasse Klärschlamm pro Jahr zu bauen. Die drei Betreiber suchen nach neuen Konzepten zur Klärschlammverwertung. Bislang wird dieser Schlamm zumeist in konventionellen Verbrennungsanlagen Dritter mitverbrannt; der darin enthaltene Phosphor geht dadurch dem Stoffkreislauf verloren.
„Die Zeit drängt“, so Schaaf, „wir müssen jetzt mit unseren Maßnahmen beginnen, um die vom Gesetzgeber vorgesehene Übergangsfrist bis 2029 einzuhalten.“ Als möglicher Standort für die Anlage ist Düren im Gespräch, doch das steht noch nicht fest, denn die Kooperationspartner sind auch an einer Zusammenarbeit mit Bonn interessiert. Das könnte auch die Standortwahl beeinflussen. Die Entscheidung in Bonn fällt frühestens im September – einstweilen gehen die Vorbereitungen ohne Zeitverzug weiter. (sig)


