Abwasser

Kommunalabwasserrichtlinie wird überarbeitet

Die EU-Kommission überprüft die Richtlinie und plant eine Neufassung. Im Vorfeld zeichnet sich eine weitreichende Verschärfung ab.
30.07.2021

Die EU-Kommission will im Frühjahr 2022 einen Vorschlag für die Neuregelung der kommunalen Abwasserrichtlinie vorlegen.

 

Die EU-Kommission hat zur Überarbeitung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) eine Online-Konsultation durchgeführt, an der sich der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der Deutsche Städtetag (DST), der Deutsche Städte- und Gemeindetag (DStGB) und der Deutsche Landkreistag (DLT) beteiligt haben. Die Befragung startete am 28. April und endete am 21. Juli. Laut dem Brancheninformationsdienst gwf-Wasser zeichnet sich eine umfassende Überarbeitung der Richtlinie mit weitreichender Verschärfung der Anforderungen ab.

Die kommunalen Verbände haben in ihrer Stellungnahme begrüßt, die Überarbeitung der UWWTD eng mit dem Green Deal und dem darin vorgesehenen „Null-Schadstoff-Ziel“ zu verknüpfen. Es bedürfe insbesondere einer Verzahnung mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie und ihren Tochterrichtlinien.

Verursacherprinzip verankern

In diesem Zusammenhang sollte für die Abwasserbehandlung eine erweiterte Herstellerverantwortung europarechtlich verankert werden. Nur über einen kohärenten europäischen Rechtsrahmen zur Umsetzung des Verursacherprinzips könne es gelingen, eine frühzeitige Verringerung des Eintrags von Spurenstoffen in den Wasserkreislauf anzureizen.

Die angestrebte Klimaneutralität bis 2050 bedeutet auch eine weitere Optimierung der Energieeffizienz in der Abwasserbranche. „Der Energiebedarf hängt maßgeblich von der spezifischen Zusammensetzung des Abwassers und den technischen Anforderungen an die Abwasserbehandlung ab. Pauschale Anforderungen an den Energieverbrauch und die Energieeffizienz sind für die Abwasserbehandlung daher nicht zielführend“, heißt es in dem Verbände-Papier.

Keine Pflicht zu Corona-Monitoring

Den Vorschlag der EU-Kommission, eine europaweite Pflicht für ein Abwassermonitoring auf Sars-CoV-2 und seine Varianten in der Richtlinie einzuführen, lehnen die Verbände ab. Bei der Untersuchung handle es sich um eine Aufgabenstellung im Rahmen des Infektionsschutzes und der Pandemiebekämpfung. Etwaige Regelungen müssten daher an anderer Stelle diskutiert werden. 

Die EU-Kommission will nun die Konsultationsantworten auswerten und in die Vorbereitung des Gesetzgebungsvorschlags einfließen lassen. Parallel dazu erarbeitet ein Konsortium von Beratungsunternehmen im Auftrag der EU-Kommission eine Studie. Der Gesetzgebungsvorschlag der EU-Kommission ist für Frühjahr 2022 angekündigt. (hp)