Aufbereitunsanlage von Hessenwasser

Aufbereitunsanlage von Hessenwasser

Bild: © Boris Roessler/dpa

Der Bund der Steuerzahler wirft Kommunen in Nordrhein-Westfalen vor, mit zu hohen Abwassergebühren ihre Haushalte zu finanzieren. Mit den Gebühren würden Überschüsse erwirtschaftet und für allgemeine Aufgaben eingesetzt, kritisierte der Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler NRW, Rik Steinheuer, am Donnerstag. Das sei aber nicht Aufgabe der Gebührenzahler.

So habe etwa die Stadtentwässerung Dortmund für 2020 knapp 18 Mio. Euro Gewinn ausgeschüttet, sagte Steinheuer laut einer dpa-Meldung. In diesem Jahr sollen es knapp 19 Mio. Euro sein. Das sei möglich, weil die Kommunen das in Kanalisation und Klärwerke investierte Geld viel zu hoch verzinsen dürften, bemängelte er.

„Realitätsfremder“ Zinssatz

Für 2021 sei nach der bisherigen Rechtssprechung ein kalkulatorischer Zinssatz von bis zu 5,92 Prozent zulässig. Das sei in der aktuellen Niedrigzinsphase völlig realitätsfern, sagte Steinheuer. Der hohe Zinssatz komme zustande, weil ein Durchschnitt der vergangenen 50 Jahre gebildet werde. Gebührentreibend sei auch, dass die Kommunen die Abwasseranlagen nach den höheren Wiederbeschaffungszeitwerten statt der niedrigeren Anschaffungswerte abschreiben dürften.

Der Steuerzahlerbund unterstütze deshalb die Klage eines Gebührenzahlers aus Oer-Erkenschwick vor dem Oberverwaltungsgericht Münster. «Wir sind zuversichtlich, dass die Entscheidung in diesem Jahr erfolgt und dass alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verpflichtet werden, ihre Kalkulationsgrundlagen zu überarbeiten», sagte Steinheuer. Die Bürger sollten deshalb jetzt schon Widerspruch gegen ihren Gebührenbescheid für 2021 einlegen. Die Gebühren müssten aber zunächst in voller Höhe bezahlt werden.

Gesetzeskonforme Gebühren

Der Städte- und Gemeindebund wies die Kritik zurück. Vorwürfe, die Kommunen seien bei Berechnung der Gebühren auf Gewinne aus, entbehrten jeder Grundlage, sagte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer. Bau und Betrieb von Kanalnetzen seien aufwendig. Ihre Finanzierung müsse verlässlich und mit langem Horizont geplant sein. Die Rechtsprechung habe durchgehend bestätigt, dass die Berechnungsmethoden der Kommunen mit den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes im Einklang stünden. (dpa/hp)







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