Abwasser

Thüringen fördert Kleinkläranlagen

Thüringen ist beim Anschluss an zentrale Abwassernetze im Bundesvergleich ein Schlusslicht. Das soll sich ändern. Deshalb lässt die Landesregierung Geld springen. Selbst für Kleinstdörfer gibt es Unterstützung, deren Anschluss sich nicht rechnet.
13.08.2018

Anja Siegesmund, Umweltministerin des Freistaates Thüringen

Für mehrere Tausend Besitzer von Kleinkläranlagen ohne Anschluss an die kommunale Abwasserentsorgung könnte ein Umbau interessant werden. Hintergrund sind neue Zuschüsse des Landes. Damit will das Umweltministerium die allgemeine Abwassersituation in Thüringen auf einen modern-ökologischen Stand bringen. Eine entsprechende Förderrichtlinie sei seit Montag in Kraft, teilte das Ministerium mit. «Die neue Förderrichtlinie ist Teil unseres Abwasserpaktes mit dem Gemeinde- und Städtebund. Damit setzen wir jetzt die faire Kostenverteilung bei Abwasseranschlüssen auf dem Land um», so Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne).

Die möglichen Zuschüsse, die etwa bei den Abwasserzweckverbänden zu beantragen sind, variieren nach Art des Umbaus und der Anlage. Auch Ersatz-Neubauten könnten gefördert werden, hieß es.

Anschlussgrad liegt bei 80 Prozent

Bislang sind nur etwas mehr als 80 Prozent der Thüringer Haushalte an eine zentrale Kläranlage angeschlossen. Damit hinkt Thüringen im Bundesvergleich laut Ministerium nach. Im Schnitt seien in Deutschland etwa 96 Prozent der Haushalte an ein allgemeines Abwassernetz angebunden.

Mit einem neuen und teils umstrittenen Wassergesetz soll der Anschlussgrad erhöht werden. In besonders kleinen Dörfern, in denen sich ein Anschluss an das kommunale Abwassernetz aber aus wirtschaftlichen Gründen nicht lohnt, sollen nun die Zuschüsse greifen, um die dort bereits vorhandenen Kleinkläranlagen aufzuwerten.

Maßnahme kam nach langem Zank

In der Diskussion um das Wassergesetz schloss das Ministerium nach langem Zank mit dem Gemeinde- und Städtebund im Mai den sogenannten Abwasserpakt ab. Die Bürgerallianz Thüringen hatte danach bemängelt, dass auch damit noch, Orte und Ortsteile mit bis zu 50 Einwohnern zum Bau von vollbiologischen Kleinkläranlagen gezwungen werden würden. (dpa/al)