Wasser

Bundestag beschließt Änderung des Düngegesetzes

Die Nitratbelastung des Grundwassers muss sinken. Deshalb wird künftig das Düngeverhalten von Agrarbetrieben überpüft und bewertet.
07.06.2024

Auf die deutschen Bauern kommen weitere Änderungen bei den Düngeregeln zu.

Rund zwei Jahre dauern die Auseinandersetzungen mit der EU-Kommission schon an, in denen Deutschland immer wieder wegen zu hoher Nitratwerte im Grundwasser in der Kritik steht. Nun beschließt der Bundestag eine Änderung im Düngegesetz.

Die Anpassung soll eine Grundlage dafür schaffen, dass Düngedaten von Agrarbetrieben überprüft und bewertet werden können. Bauern, die nachweislich keine Gewässer verschmutzen, sollen nach Angaben der Ampel-Koalition von diesem „Monitoring“ profitieren, indem sie etwa von bestimmten Auflagen beim Düngen befreit werden.

Zwischen „Meilenstein“ und „Bürokratie-Wust“

Das Stimmungsbild zu der Reform fällt unterschiedlich aus. Während Julia Verlinden von den Grünen von einem „Meilenstein nachhaltiger Agrarpolitik“ spricht, beklagte der CSU-Abgeordnete Max Straubinger einen aus seiner Sicht unnötigen „Bürokratie-Wust“ für die Landwirte.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte den Beschluss des Parlaments: „Nur mit einer signifikanten Reduktion der Nitrateinträge kann es gelingen, unsere Trinkwasserressourcen auch langfristig zu schützen", erklärte Vizepräsident Karsten Specht.

Notwendige Konkretisierung

Auch Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser und Abwasser sieht in der Reform wichtige Ansätze, um die Ressource Grundwasser zu schützen und eine nachhaltige Verringerung der Nitrateinträge zu erreichen.

Besonders wichtig aus seiner Sicht: das im Düngegesetz vorgesehene Wirkungsmonitoring. Dieses müsse jedoch noch in einer Verordnung konkretisiert werden. „Es braucht eine nachvollziehbare und transparente Bilanzierung der Nährstoffein- und -ausgänge eines Agrarbetriebes, um verursachergerecht diejenigen Betriebe zu identifizieren, die für eine erhebliche Nitratbelastung von Gewässern und Böden verantwortlich sind.“

Brüssel könnte übernehmen

Ohne eine Präzisierung des Wirkungsmonitorings bestehe laut Weyand weiterhin die Gefahr, dass im Rahmen der aktuellen Evaluierung zur Umsetzung der Nitratrichtlinie Brüssel das Steuer übernimmt: „Deutschland könnte die nationale Handlungssouveränität in diesem Bereich gänzlich aus der Hand genommen werden. Dies hätte zur Folge, dass neue Anforderungen der EU-Kommission umgesetzt werden müssen.“ (dpa/hb)