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EU prüft PFAS-Verbot

UBA und weitere Behörden haben einen Vorschlag zur Beschränkung der gefährlichen Stoffe an die Europäische Chemikalienagentur übermittelt.
16.01.2023

PFAS werden unter anderem in Outdoor-Kleidung, beschichteten Pfannen, schmutzabweisenden Teppichen oder Nahrungsmittel-Verpackungen eingesetzt. Sie haben sehr vorteilhafte Eigenschaften für Produkte, aber genau diese machen sie so problematisch für die Umwelt.

 

Mehrere europäische Behörden, unter ihnen das Umweltbundesamt (UBA), haben einen gemeinsamen Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Bei dem Vorschlag handelt es sich um einen der umfangreichsten seit Inkrafttreten der REACH-Verordnung in 2007.

Für Deutschland haben neben dem UBA die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zusammen mit den niederländischen, dänischen, norwegischen und schwedischen Behörden den Vorschlag erarbeitet. Er wurde unter REACH, der EU-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, ausgearbeitet. Aufgrund der Risiken von PFAS ist eine Maßnahme in der gesamten EU erforderlich.

Nächste Schritte

Die offizielle Veröffentlichung des Vorschlages durch die ECHA ist für den 7. Februar vorgesehen.  Dann werden die wissenschaftliche Ausschüsse für die Risikobeurteilung und die sozioökonomische Analyse der ECHA in ihren Sitzungen im März zunächst darüber beraten, ob der eingereichte Beschränkungsvorschlag den rechtlichen Anforderungen nach REACH entspricht. Danach werden die Ausschüsse mit der wissenschaftlichen Prüfung des Vorschlags beginnen.

Voraussichtlich am 22. März wird eine sechsmonatige öffentliche Konsultation starten. Die Stellungnahmen der wissenschaftlichen ECHA-Ausschüsse sollen innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden.

Herausfordernder Zeitplan

Mit Blick auf die Komplexität und den Umfang des Beschränkungsvorschlages wird dies eine große Herausforderung für die Ausschüsse darstellen, heißt es in einer Mitteilung der UBA. Sobald diese vorliegen, entscheidet die Europäische Kommission zusammen mit den EU-Mitgliedsstaaten über eine potenzielle Beschränkung. (hp)