Fördergelder für Wasserkonzept in Mittelhessen
Das Land Hessen fördert die Erstellung eines teilräumlichen Wasserkonzeptes im Versorgungsbereich des Zweckverbandes Mittelhessische Wasserwerke (ZMW). Die hessische Umweltministerin Priska Hinz hat dem Verband dafür einen Förderbescheid über 522.000 Euro überreicht.
„Um die Wasserversorgung in der Region Mittelhessen auch zukünftig klimaangepasst und umweltschonend zu gestalten, ist ein Wasserkonzept ein wichtiger Schritt", so Umweltministerin Hinz bei dem Termin in Gießen. Der ZMW versorgt nach eigenen Angaben rund 500.000 Menschen mit Trinkwasser.
24 Kommunen beteiligt
Gerda Weigel-Greilich, stellv. Verbandsvorsitzende des ZMW, erklärte: „Ziel des teilräumlichen Wasserkonzeptes Mittelhessen ist es, die Kommunen bei ihrer Aufgabe der Wasserversorgung zu unterstützen und die Daseinsvorsorge widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels und sonstiger sich verändernder Randbedingungen zu machen. Der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke freut sich, dass sich ein Großteil der Verbandskommunen an dem Konzept beteiligen.“
Beim teilräumlichen Wasserkonzept sind 24 der 27 Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet des ZMW dabei, darunter auch die drei Städte Gießen, Marburg und Wetzlar. Zwei weitere Verbandskommunen haben bereits eine Förderung für eigene Wasserkonzepte durch das Land erhalten bzw. beantragt.
Einbezug von Brauch- und Betriebswasser
Das Wasserkonzept nimmt auch Entwicklungen im Bereich ggf. konkurrierender Wassernutzungen in den Blick. Erkennbare Optimierungspotenziale, beispielsweise durch verstärkte Nutzung von Brauch- bzw. Betriebswasser, sollen dabei berücksichtigt werden.
Das Land Hessen fördert kommunale und teilräumliche Wasserkonzepte pilothaft noch bis Ende des Jahres 2023. Insgesamt haben seit Beginn der pilothaften Förderung im Jahre 2020 130 Kommunen eine Förderung durch das Land Hessen mit einem Gesamtvolumen von fast 3,4 Millionen Euro erhalten. Die Nachfrage nach finanzieller Unterstützung sei weiterhin groß, teilt das Umweltministerium und rät zu einer Antragsstellung bis spätestens Ende Oktober 2023. (hp)