Die Erhebung eines Wassercents könnte zu einem sparsameren Umgang führen. Mit den Einnahmen könnten Infrastrukturmaßnahmen finanziert werden.

Die Erhebung eines Wassercents könnte zu einem sparsameren Umgang führen. Mit den Einnahmen könnten Infrastrukturmaßnahmen finanziert werden.

Bild: © Jacek Dylag/Unsplash

Der Zukunftsplan Wasser des Landes Hessen sieht vor, mittels einer Studie zu prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, Umwelt- und Ressourcenkosten im Zusammenhang mit Wasserentnahmen in Hessen zu berücksichtigen.

Die Studie „Internalisierung von Umwelt- und Ressourcenkosten gemäß Vorgaben des Zukunftsplans Wasser“ liegt nun vor. Sie wurde von Erik Gawel, Professor an der Universität Leipzig und Leiter des Departments Ökonomie am Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, und Wolfgang Köck, ebenfalls Professor an der Universität Leipzig und geschäftsführender Direktor des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht, erstellt.

Erfahrungen anderer Bundesländer ausgewertet

„In Hessen ist seit dem Jahr 2003 ein deutlicher Rückgang der Grundwasserneubildung zu beobachten. Auch wenn wir ein Jahr haben, in dem es mehr regnet, genügt dies nicht, um die Grundwasserspeicher wieder aufzufüllen“, sagte die hessische Umweltministerin Priska Hinz. "Deshalb gibt es immer stärkere Nutzungskonflikte zwischen dem Wasserverbrauch von Städten, Siedlungsräumen, Landwirtschaft und Industrie.“

Die Studie untersucht, wie ein Finanzierungs- und Lenkungsinstrument aussehen könnte, berücksichtigt dabei die bestehenden Regelungen in den anderen Bundesländern und unterbreitet Vorschläge für Hessen. Die Gutachter kommen zu dem Ergebnis, dass ein Wasserentnahmeentgelt, der sogenannte „Wassercent“, Lenkungsanreize zum sorgsamen Umgang mit Wasser setzen kann.

Vorschläge für die mögliche Umsetzung

„Wenn Wasser Geld kostet, wird sich jeder überlegen, wo er sparen kann“, folgert Umweltministerin Hinz. Die Einnahmen können dann zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Zukunftsplan Wasser beitragen. Praktikable und auch nur konzeptionell überzeugende Alternativen für ein solches Lenkungs- und Finanzierungsinstrument werden von den Gutachtern nicht gesehen.

Auf der Basis der vorliegenden Erkenntnisse und Erfahrungen in den 13 Bundesländern mit Wasserentnahmeentgelt werden von den Gutachtern nun klare Orientierungen und rechtlich abgesicherte Optionen für eine passgenaue hessische Regelung zur Erhebung und Verwendung einer solchen Gebühr vorgestellt. (hp)

Hier geht es zur Kurzfassung und hier zur Langfassung der Studie.

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