AöW formuliert Forderungen an neue Bundesregierung
In einem Positionspapier hat die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft (AöW) ihre Erwartungen an die zukünftige Politik dargelegt. Um die Zusammenarbeit und Kooperation in der öffentlichen Wasserwirtschaft finanziell zu verbessern und Organisationformen der interkommunalen Zusammenarbeit zu ermöglichen, müsse der heutige Rechtsrahmen gestärkt bzw. weiterentwickelt werden.
Die Finanzierungslast von Maßnahmen zum Schutz der Gewässer dürfe nicht einseitig auf die kommunalen Anlagenbetreiber und in der Folge damit auch allen Abwassergebührenzahler auferlegt werden, ohne weitere Verursacher in die Finanzierungspflicht zu nehmen, heißt es in dem Papier. Die AöW spricht sich für die konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips aus. Eine Spurenstoffabgabe, die sich allein an die Kläranlagenbetreiber richtet, lehnt der Verband ab.
Neue ressortübergreifende Organisation
Bis 2027 müssen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erreicht werden. Zu beachten sei, dass wegen der unterschiedlichen natürlichen Regenerationszeiten der Gewässer die Wasserpolitik zur Umsetzung der WRRL einen längeren Atem brauche, so die AöW. Dazu gehöre die Erkenntnis, dass die Fristsetzung bis 2027 zu kurz sei. Ein längerer Zeitraum müsse jedoch mit Zwischenzielen ambitioniert und gleichzeitig angemessen festgelegt werden.
Durch den Klimawandel kommen auf die Gesellschaft neue Herausforderungen zu. Die Wasserwirtschaft könne „wertvolle Beiträge zur Klimaanpassung“ leisten und müsse daher konsequent in die Entwicklung von Klimaanpassungsstrategien einbezogen werden, so die Interessenvereinigung weiter. Eine ressortübergreifende Organisation für das gemeinsame Handeln sei von Bundes- bis auf die kommunale Ebene erforderlich. (hp)